Benko erhielt für Nichterscheinen im U-Ausschuss 1.500 Euro Strafe

Beugestrafe für Benko wegen Nichterscheinens im U-Ausschuss

Dienstag, 30. April 2024 | 11:25 Uhr

Unternehmer Rene Benko ist vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wegen seines Nichterscheinens im COFAG-Untersuchungsausschuss am 4. April zu einer Beugestrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt worden. Der Signa-Gründer hatte als Entschuldigung über seinen Anwalt die zahlreichen Sachverhaltsdarstellungen bei verschiedenen Strafverfolgungsbehörden vorgebracht, die es ihm verunmöglichten, sich auf die Einvernahme vorzubereiten. Dieser Argumentation folgte das BVwG nicht.

Ein pauschales Aussageverweigerungsrecht ist für das BVwG “nicht ersichtlich”, wie es in der der APA vorliegenden Entscheidung heißt. Vielmehr könne die Auskunftsperson ihr Entschlagungsrecht im Einzelfall geltend machen. Für sein Nichterscheinen habe der Unternehmer keine genügende Entschuldigung geltend gemacht. Benko hat nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder mit einer außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof vorzugehen.

Der Signa-Gründer war eigentlich für Ende März geladen. Weil er damals verhindert war, sicherte er zu, sich am 4. April den Fragen der Abgeordneten zu stellen. Über seinen Anwalt Norbert Wess ließ er dann am Tag davor wissen, dass er doch nicht kommen könne.

Als Grund führte dieser an, dass gegen Benko und verschiedene Signa-Gesellschaften in den letzten Wochen eine Vielzahl an Sachverhaltsdarstellungen bei verschiedenen Strafverfolgungsbehörden eingebracht worden seien. Daher sei es im derzeitigen Stadium vollkommen unmöglich, einen auch nur ansatzweisen Überblick über die erhobenen Vorwürfe zu erhalten. Mangels Kenntnis der gegen ihn erhobenen Vorwürfe könne Benko “nicht einmal ansatzweise abschätzen, in welchem Ausmaß ihm ein Aussageverweigerungsrecht” zustehe, lautete die Argumentation.

Mittlerweile hat der Signa-Gründer sein Kommen in den COFAG-U-Ausschuss am 22. Mai “verbindlich zugesagt”. Benko werde schon am Vortag nach Wien anreisen, hieß es in einem Schreiben von Benkos Anwalt an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) sowie Verfahrensrichterin Christa Edwards.

Von: apa

Kommentare

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4 Kommentare auf "Beugestrafe für Benko wegen Nichterscheinens im U-Ausschuss"


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6079_Smith_W
16 Tage 14 h

Der orme …, der hat ja angeblich nix mehr… 🙄

Doolin
Doolin
Kinig
16 Tage 13 h

…so eine zache Beugestrafe…da muss er sich ja beugen…

Hut
Hut
Tratscher
16 Tage 13 h

so einer könnte einem Leid tun, soll halt betteln gehn,sauber nicht schade.

Zugspitze947
15 Tage 19 h

Beugestrafe hiesse für mich 4 Wochen KNAST bei Wasser und Brot !!! Solche Typen verstehen nur harte Strafen 🙁

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