„Wichtiges Ergebnis!“

Bilateraler Solidaritätsfonds: Neugestaltungsabkommen unterzeichnet

Freitag, 30. Juli 2021 | 17:55 Uhr

Bozen – Ein Abkommen zur Neugestaltung der Leistungen des bilateralen Solidaritätsfonds  haben gestern (29. Juli) die Sozialpartner im Beisein von Landesrat Philipp Achammer und des Präsidenten des Verwaltungskomitees des bilateralen Solidaritätsfonds, Sieghard Flader, unterzeichnet. Das Abkommen muss nun dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik zur Begutachtung unterbreitet werden. Rechtskraft erhält es dann über ein interministerielles Dekret.

“Die Hauptaufgabe des Solidaritätsfonds ist es, bei Produktions- und Arbeitsausfällen im Handel, im Gast- und Beherbergungsgewerbe und in den übrigen privaten Dienstleistungen wegen unvorhersehbarer Ereignisse für eine soziale Abfederung zu sorgen. Dies geschieht, indem Arbeitnehmenden für eine bestimmte Zeit der Lohn fortgezahlt wird und die Arbeitgebenden von den Sozialabgaben entlastet werden”, erklärt Landesrat Achammer.

Mit dem nun unterzeichneten Abkommen wurde der Grundbetrag für Arbeitnehmende auf rund 1200 Euro (1130 Euro netto) aufgestockt. “Damit wurde eine Anpassung an die Südtiroler Lebenshaltungskosten vorgenommen”,  betont Achammer. Weiters wurde mit dem Abkommen die Möglichkeit einer Altersteilzeit für Arbeitnehmende vorgesehen, womit ältere Bedienstete in den letzten Jahren vor Antritt des Ruhestands die Arbeitszeit deutlich verringern können, ohne Einbußen ihrer Pensionsansprüche hinnehmen zu müssen, weil der Rentenbeitrag in vollem Ausmaß weitergezahlt wird. “Die Entlohnung der betroffenen Arbeitskräfte richtet sich nach der effektiv geleisteten Arbeitszeit, während der Arbeitgeber für die von den angehenden Pensionisten abgebaute Arbeitszeit junges Personal eventuell auch mit Lehrvertrag einstellen kann”, informiert Fondspräsident Flarer. Wie die Berechnung der Solidität des Fonds ergeben habe, seien für die bessere Grundversorgung der Arbeitnehmenden und die neue Maßnahme der Altersteilzeit keine Beitragserhöhungen notwendig, berichtet Flarer. Der zu zwei Dritteln von den Arbeitgebenden und zu einem Drittel von den Arbeitnehmenden abgedeckte Aufschlag zu den Sozialabgaben von 0,45 Prozent sei für die nächsten acht Jahre durchaus ausreichend.

“Die Unterzeichnung, wie auch der bilaterale Solidaritätsfonds als solcher sind ein Zeichen gelebter Sozialpartnerschaft”, so Landesrat Achammer nach der Unterzeichnung. Der Landesrat drückte seine Zuversicht aus, “dass die autonomiepolitische Errungenschaft der Südtiroler Sonderverwaltung dieser Abfederungsmaßnahmen auch in Zukunft erhalten bleibt”.

„Wichtiges Ergebnis!“

Der SGBCISL zeigt sich erfreut über den Ausbau des bilateralen Solidaritätsfonds. „Das Abkommen zum Ausbau und zur Verbesserung des bilateralen Solidaritätsfonds ist ein wichtiges Ergebnis, zum einen, da die Absicherung der Arbeitnehmer im Krisenfall verbessert wird, zum anderen, weil Südtirol seine Zuständigkeiten im Bereich der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik wahrnimmt und im Interesse der betroffenen Beschäftigten umsetzt“, so die SGBCISL-Generalsekretäre Dieter Mayr und Donatella Califano.

“Zu den Neuerungen zählt die Anhebung des Höchstbetrags der Lohnausgleichskasse von derzeit knapp 1.000 Euro auf 1.199 Euro. Zudem ist eine Altersteilzeit eingeführt worden, welche den Generationenwechsel fördern soll. Diese richtet sich an Beschäftigte, die bis zu drei Jahre vor der Pensionierung stehen. Die Rentenbeiträge werden für diese Zeit voll abgedeckt. Schließlich könnte über separate Abkommen die eventuelle Mitfinanzierung von Bildungsprogrammen für die berufliche Weiterbildung und Neuorientierung vereinbart werden”, so die Gewerkschaft.

 

 

Von: luk

Bezirk: Bozen