464 Geschäfte sind derzeit unvermietet

Bozen ebnet den Weg für Temporary Shops

Mittwoch, 15. November 2017 | 19:18 Uhr

Bozen – Das Amt für Wirtschaftstätigkeiten der Stadt Bozen hat gemeinsam mit der Kooperative BzHeartBeat und dem Branchenverband der Kaufleute hds ein Konzept für die zeitlich befristete Öffnung von Geschäften, sogenannter “Temporary Shops”, erstellt, das heute bei einer Pressekonferenz im Rathaus vorgestellt worden ist.

Auch die Landeshauptstadt ist nicht vom Phänomen der leerstehenden Geschäfte verschont geblieben, was die Aktivität der betroffenen Straßen mindert. Nicht immer ist es leicht, geeignete Nachmieter für Geschäfte zu finden. Tatsächlich sind in der Bozner Innenstadt laut einer Erhebung, die im Jänner und Februar 2017 durchgeführt worden ist, 464 Geschäfte unvermietet. Im Stadtviertel Zentrum, Bozner Boden, Rentsch sind es 154, in Oberau-Haslach 76, in Europa Neustift 63, Don Bosco 41 und in Gries-Quirein 130.

Eine interessante Initiative um diesem Phänomen entgegenzusteuern ist das Projekt “Temporary Shops”, mit denen Unternehmer für eine begrenzte Zeit eine Verkaufstätigkeit aufnehmen und somit testen können, ob ihr Produkt auf dem Markt Nachfrage generiert.

Die Stadtregierung hat auf Antrag des Vizebürgermeisters Christoph Baur einen Grundsatzbeschluss zur bürokratischen Erleichterung dieser Initiativen gefasst. Vize-Bürgermeister und Stadtrat für Wirtschaft Christoph Baur sagt dazu: “Dem Einzelhandel kommt für eine lebendige und lebenswerte Stadt eine wesentliche Rolle zu. Bozen verfügt nach wie vor über eine gute Angebotsvielfalt sei es in der Altstadt als auch in den Stadtvierteln. Aber auch Bozen ist von einem gewissem Ladensterben und entsprechenden Leerständen nicht gänzlich verschont geblieben. Ich unterstütze die Initiative des Temporary Shop und habe mich deshalb um eine Verringerung des bürokratischen Aufwandes der Genehmigungsverfahren bemüht. Verfahren sind gerade für solche zeitlich eng befristeten Vorhaben sehr belastend. Ich wünsche mir, dass möglichst viele der Temporary Shops auch langfristig überleben und so Angebotsvielfalt und Attraktivität der Landeshauptstadt mehren.”

Im Einzelnen sieht die neue Regelung folgendes vor: Die “Temporary shops” können innerhalb von Wohngebieten (nicht Gewerbegebieten) bis zu maximal sechs Monaten geöffnet werden. Das Angebot betrifft auf alle Warengruppen außer Lebensmittel. Das Bozner “Temporary-Shop”-Projekt zielt besonders auch darauf ab, dass diese Geschäfte außerhalb der üblichen Öffnungszeiten durch Veranstaltungen Menschen anziehen und die Attraktivität des Standortes unterstreichen.

Die Tätigkeit eines “Temporary shops” wird durch eine ZMT-Meldung (zertifizierte Meldung der Tätigkeit) und die Bezahlung der Sekretariatsgebühren von 25 Euro eingeleitet durch die zertifizierte E-Mail-Adressse (PEC) an bz@legalmail.it . Infolge dieser Meldung gilt der “Temporary Shop” für höchstens sechs Monate als genehmigt. Dieselbe Meldung gilt auch für Anwendung der Müllabfuhr-Tarife und berechtigt zum Erhalt eines Müllbehälters. Ebenso beinhaltet die Meldung die Genehmigung für die Organisation einer Eröffnungsfeier für das Geschäftslokal und zwar auch für eine Musikveranstaltung mit Live-Musik oder mit DJ für höchstens drei Stunden und nicht länger als bis 22.00 Uhr innerhalb oder außerhalb des Geschäftslokals.
Die Meldung berechtigt außerdem ein Mal im Monat eine Veranstaltung außerhalb des Geschäftslokals von 18.00 bis 21.00 Uhr ohne Beschallung zu organisieren; letzteres gilt allerdings nicht für Geschäfte, die sich in sensiblen Straßenzügen der Stadt (Obstplatz, Goethestraße, Leonardo-da-Vincistraße, Erbsengasse und Museumstraße) befinden.

Von: mk

Bezirk: Bozen