Von: bba
Brixen – Jene Betriebe im Gemeindegebiet von Brixen, die an den Biomüllsammeldienst angeschlossen sind und aufgrund der Corona-Notfallsituation schließen mussten, können für den Zeitraum der Schließung ihres Unternehmens um eine Rückerstattung der fixen Biomüllgebühr ansuchen. Dabei gilt, sofern nicht anders angegeben, für die Wiederaufnahme der Tätigkeit der im Landesgesetz vom 8. Mai für die verschiedenen Wirtschaftskategorien vorgesehene Termin.
„Die fixe Biomüllgebühr für Betriebe bezieht sich ausschließlich auf die Grundkosten dieses Dienstes, im Unterschied zur Grundgebühr für Restmüll, die die allgemeinen Fixkosten wie Straßenräumung und getrennte Abfallsammlung beinhaltet“, sagt Karl Michaeler, der Geschäftsführer der Stadtwerke Brixen AG. Die gerechtfertigte Aussetzung der Biomüllgebühr wurde in Absprache mit der Gemeindeverwaltung von Brixen beschlossen.
„Die Befreiung von der Gebühr kann allerdings nicht automatisch erfolgen“, erklärt Michele Bellucco, der Leiter der Umweltdienste. „Nicht alle Betriebe waren von der Schließung gleichermaßen betroffen. Einige führten ihre Dienste in reduzierter Form weiter, Supermärkte konnten uneingeschränkt arbeiten. Daher ist ein Ansuchen mit korrekt und vollständig ausgefüllter Eigenerklärung unumgänglich.“
Auf der Internetseite der Stadtwerke Brixen AG findet sich das entsprechende Formular, das innerhalb 19. Juni 2020 bei der Stadtwerke Brixen AG eingehen muss. Die Gutschrift erfolgt ab der Verrechnung im Juli.