Von: mk
Bozen – Die Unterzeichnung des ersten Teilvertrages zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) im Dezember vergangenen Jahres sah eine rückwirkende Zahlung als Inflationsausgleich für das Jahr 2019 vor. Konkret handelt es sich dabei um eine Erhöhung der Sonderergänzungszulage um 0,9 Prozent, berechnet auf das Anfangsgehalt der oberen Besoldungsstufe mit vier Vorrückungen ab 1. Jänner 2019. Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) hat von einigen Mitgliedern die Information erhalten, dass der Südtiroler Gemeindenverband die Nachzahlungen beim Februargehalt 2020 zwar einberechnet hat, jedoch ohne Berücksichtigung des 13. Monatsgehaltes. Aufgrund von Problemen mit dem Lohnprogramm werde dieses laut Gemeindenverband erst mit dem 13. Monatsgehalt des laufenden Jahres liquidiert. Ausnahmen gebe es nur bei Pensionierungen.
Tony Tschenett, Vorsitzender des ASGB, kritisiert diese Vorgehensweise. Es könne nicht sein, dass andere Körperschaften, z.B. der Sanitätsbetrieb, den Inflationsausgleich für 13 Monatsgehälter ausbezahlt, während der Gemeindenverband die Berechnung für das 13. Monatsgehalt auf Ende des Jahres aufschiebt: „Ich glaube man hätte vom Gemeindenverband durchaus verlangen können, dass sich dieser rechtzeitig auf die Berechnungen der Erhöhung der Sonderergänzungszulage einstellt. Schließlich waren dessen Präsident und Geschäftsführer Teil der öffentlichen Verhandlungsdelegation.“
Besonders sauer stößt Tschenett dabei auf, dass nach den zähen Verhandlungen zum ersten Teilvertrag zum BÜKV nicht einheitlich vorgegangen wird: „Die Bediensteten fühlen sich veralbert. Jene, deren Löhne vom Gemeindenverband berechnet werden, rätseln, warum sie den Inflationsausgleich nur für zwölf Monatsgehälter ausbezahlt bekommen und ärgern sich anschließend zurecht, wenn sie hören, dass ihre Kollegen an anderer Stelle den Inflationsausgleich für 13 Monatsgehälter ausbezahlt bekommen. Ich fordere im Sinne der Gleichheit, dass umgehend nachgebessert wird und der Fehler unverzüglich korrigiert wird.“