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Bürgereinkommen und die Zuständigkeit des Landes: “Ein pragmatischer Vorschlag”

Donnerstag, 21. Februar 2019 | 17:32 Uhr

Bozen – Die Polemik rund um die Einführung des Bürgereinkommens („reddito di cittadinanza“) und die primären Zuständigkeiten des Landes ist juridisch zwar begründet, angesichts der Komplexität dieser Angelegenheit wäre eine praktische Lösung vielleicht besser als Rekurse. Das schreibt die Gewerkschaft SGB.

“Unser Autonomiestatut sieht für den Sozialbereich primäre Zuständigkeiten vor. Im staatlichen Haushaltsgesetz ist festgelegt, dass die Bestimmungen, die darin enthalten sind, nicht direkt in jenen Regionen mit Sonderstatut anzuwenden sind, falls diese im Gegensatz dazu stehen. Dieser Gegensatz besteht im Falle Südtirols zwar, wenn die Landesregierung jetzt aber vor dem Verfassungsgericht rekurriert, dann könnte dies ein Durcheinander und unnütze Polemiken nach sich ziehen. Unserer Meinung nach könnte eine Unvereinbarkeit des sozialen Mindesteinkommens Südtirols mit dem staatlichen Bürgereinkommen eine rasche und vorübergehende Lösung darstellen. Mit anderen Worten: die potentiellen Begünstigten könnten von den beiden Leistungen jene für sich wählen, die sie für die beste erachten. Dazu würde es reichen, mit einem Beschluss das Dekret des Landeshauptmannes 30/2000 abzuändern. Diesen Vorschlag werden wir heute im Rahmen des Treffens mit der zuständigen Landesrätin und dem Landeshauptmann einbringen”, so die Gewerkschaft.

Von: luk

Bezirk: Bozen