Von: mk
Bozen – Im Rahmen ihrer Corona-Hilfen für die Wirtschaft hat das Land Südtirol auch ein Abkommen mit Banken und Garantiegenossenschaften geschlossen, um Unternehmen und Freiberuflern, die in Folge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, den Zugang zu Liquidität und zu günstigen Krediten zu ermöglichen.
Diese Finanzierungen sind im Zusammenhang mit dem neuen staatlichen Gesetzesdekret Nr. 73 vom 25. Mai (Sostegni bis), das bei der EU zur Notifizierung aufliegt und noch auf grünes Licht von der EU-Kommission wartet, vorübergehend ausgesetzt. Die Aussetzung bleibt so lange bestehen, bis die Bedingungen für die Finanzierung und die Rückbürgschaften gemäß dem vorübergehenden EU-Rahmen geklärt sind, wie die für Innovation und Forschung zuständige Landesabteilung mitteilt.
Mit dieser vorübergehenden Aussetzung sollen Probleme im Zusammenhang mit etwaigen Finanzierungen oder Krediten vermieden werden. Es gelte, die notwendige Zeit abzuwarten, bis alle regulatorischen Unsicherheiten ausgeräumt sind und alle zuständigen Stellen und Institutionen alle Neuerungen vollständig umsetzen können, sowohl der Staat als auch der zentrale Garantiefonds und das Land Südtirol.