Verkauf von Friedhofsartikeln zu Ostern ermöglicht

Corona-Verordnung setzt Zahlung der Gemeindesteuern aus

Freitag, 26. März 2021 | 15:33 Uhr

Bozen – Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (26. März) die Corona-Notstandsverordnung Nr. 17 des laufenden Jahres unterzeichnet. Die Verordnung setzt angesichts der Liquiditätsengpässe, die viele Familien und Unternehmen derzeit belasten, die Zahlung verschiedener Gemeindegebühren  beziehungsweise Gemeindesteuern bis zum 31. Dezember 2021 aus. Es handelt sich dabei um die Gemeindeimmobiliensteuer GIS, die Plakatierungsgebühren, die Konzessionsgebühren für die Besetzung auf Märkten sowie die Aufenthaltsabgabe betreffend Villen, Wohnungen und Unterkünfte (Kurtaxe).

Bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt sind die Gemeindegebühren für Abfallentsorgung, Trinkwasserversorgung, Kanalisation und Abwasserreinigung. Familien und Unternehmen steht es frei, Steuern und Gebühren vor der verlängerten, neuen Frist bezahlen. Die jüngste Verordnung des Landeshauptmanns bestimmt zudem, dass in der Osterzeit bis zum Dienstag, 6. April, der Detailhandel mit Friedhofsartikeln auch an Samstagen und Sonntagen erlaubt ist.

Von: luk

Bezirk: Bozen