VZS: Unentschuldbares Verhalten, Behörden werden eingeschaltet

Covid-19: Firma verkauft Geräte von Tür zu Tür – und ignoriert Bestimmungen

Mittwoch, 11. März 2020 | 14:54 Uhr

Bozen – Alle Jahre wieder – und nicht einmal die aktuelle Lage in Zusammenhang mit dem Coronavirus scheint diese Firmen aufzuhalten. „Derzeit sollten wir uns alle an den Schlagworten Verantwortung und Solidarität orientieren, vor allem gegenüber älteren Mitbürgern und Mitbürgerinnen“, erklärt die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). Was passiert, ist das exakte Gegenteil: Die Vertreter dieser Firmen besuchen vor allem ältere Menschen zu Hause und verkaufen diverse Geräte zu Kosten von 400 Euro pro Stück.

Ein neuer Firmen- und Produktnamen, aber in der Sache selbst hat sich wenig geändert – in den letzten Stunden gehen in der Verbraucherzentrale – zum Glück vorerst noch vereinzelte – Anfragen über ein Unternehmen aus Norditalien ein, das „Sicherheitssysteme für Methangas, Kohlenmonoxid, Flüssiggas und Brandschutz“ („Sistemi di sicurezza per il gas metano, monossido di carbonio o GPL e anti-incendio“, früher als „rivelatori di fughe di gas“ bekannt) von Tür zu Tür vertreibt. Wie die betroffenen Verbraucher der VZS berichten, wird dabei vor allem der Aspekt der „Sicherheit in den eigenen vier Wänden“ hervorgestrichen.

Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) möchte daran erinnern, dass die Installation solcher „Sensoren“ in privaten Wohnungen keinesfalls per Gesetz vorgeschrieben ist. Die Konsumenten sind demnach nicht verpflichtet, den Vertretern Einlass zu gewähren – schon gar nicht in der aktuellen Situation – oder das Produkt zu erwerben. Im Zweifelsfall sollten sofort die Ordnungshüter kontaktiert werden.

Auch wäre es ratsam, vor einem Kauf die Preis-Leistungs-Lage vergleichbarer Geräte auf dem Markt zu sondieren.

Da es sich bei diesen Verkäufen um Haustürgeschäfte handelt, können die Verbraucher innerhalb von 14 Kalender-Tagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten (laut Art. 52 des Verbraucherschutzkodex GvD. 206/2005). Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Das Gerät muss auf Kosten des Verbrauchers dem Unternehmen zurückgeschickt werden, gemäß den Angaben in den allgemeinen Vertragsbedingungen.

„Aufgrund der aktuellen Einschränkungen raten wir, den Musterbrief für den Rücktritt per e-mail utner info@verbraucherzentrale.it anzufordern. Wer wenig vertraut mit den digitalen Kommunikationsmitteln ist, kann sich vielleicht von Verwandten oder Freunden dabei helfen lassen“, so die VZS.

Die Berater der Verbraucherzentrale Südtirol stehen auf jeden Fall für weitere Informationen zur Verfügung – unter der Telefonnummer 0471 975597.

Von: mk

Bezirk: Bozen