Von: mk
Bozen – Mit der Verabschiedung des Dekrets „Milleproroghe“ ist auch das Inkrafttreten der neuen Regelung laut Dekret „end of waste“ um mindestens sechs Monate aufgeschoben worden. Die in der Baustoffverwertung tätigen Unternehmen können aufatmen. „Die Einführung der neuen Regeln hätte für die Aufbereitung und Wiederverwertung recycelter Baumaterialien einen enormen Rückschritt bedeutet“, so der Präsident des Konsortiums Bau.Recycle – Konsortium Baustoffverwertung, Andreas Auer.
Die Unternehmen bemängeln, dass die Regelung, welche sich die Aufwertung fortgeschrittener Recyclingverfahren von Baurestmassen zum Ziel gesetzt hat, zahlreiche Mängel aufweist, die die wichtigsten Verfahren der Wiederverwertung gefährden. „Der Aufschub und die zeitgleiche Zusicherung der römischen Regierung, mit den verschiedenen Stakeholdern die Inhalte des Dekrets zu diskutieren, erlauben es, eine Regelung im Sinne echter Nachhaltigkeit – sowohl ökologischer als auch wirtschaftlicher – zu verfassen“, so Auer weiter.
Besonderer Dank geht an die regionalen Senatoren Meinhard Durnwalder, Luigi Spagnolli und Pietro Patton, die einen Abänderungsantrag über den Aufschub des Inkrafttretens des Dekrets „end of waste“ eingebracht haben, der angenommen wurde. Dank gilt auch dem Dachverband ANCE, mit dem das Konsortium in regelmäßigen Kontakt stand, um dieses Ziel zu erreichen. Die wahre Herausforderung ist es nun, eine Abänderung des Dekrets zu erzielen, die den Sektor des Baustoffrecyclings operativ hält und den Realitäten entspricht. „Südtirol ist eine Vorzeigeregion im Bereich der Wiederverwendung recycelter Baumaterialien und wäre von den neuen Regeln besonders betroffen. In den kommenden Monaten werden wir unseren Beitrag leisten. Durch unser Know-how und die Unterstützung unserer Vertreter auf institutioneller und Verbandsebene in Rom zählen wir darauf, das neue Dekret dahingehend anzupassen, dass die Wiederverwertung von Baumaterialien wirklich ausgebaut wird“, so Auer abschließend.