Von: mk
Bozen – In diesen Tagen ist bekannt geworden, dass ein (ehemaliger) Finanzberater mutmaßlich einen schweren Finanzbetrug begangen haben soll, der einige Kunden der Filiale in Bozen einer bekannten nationalen Bank betrifft. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen noch, und es sind noch nicht alle Details des Vorfalls bekannt, ebenso wenig die zukünftigen Entwicklungen der Angelegenheit. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) unterstreicht in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit einer konstanten und sorgfältigen Kontrolle der Bankoperationen durch die Kunden selbst.
Denn auch wenn die italienischen Normen verschiedene Schutzmaßnahmen vorsehen, sind Vorsicht und Aufmerksamkeit die besten präventiven Strategien.
Deie VZS bietet einige praktische Ratschläge zur Kontrolle und zum Schutz der eigenen Geldanlagen und Bankkonten:
• Regelmäßige Überprüfung der Kontoauszüge und der Transaktionen: Überprüfen Sie regelmäßig, mindestens monatlich (oder nach Möglichkeit sogar wöchentlich) alle Bankgeschäfte mithilfe von Homebanking-Tools oder an den Geldautomaten Ihrer Bank oder auch in der Filiale, um etwaige Unregelmäßigkeiten oder verdächtige Bankbewegungen zu erkennen.
• Sorgfältige Aufbewahrung der Dokumente: Bewahren Sie alle Dokumente, die Sie in den letzten Jahren von der Bank oder dem Berater erhalten haben (Verträge, Auszüge, Mitteilungen), geordnet und sicher auf und überprüfen Sie, ob sie genau mit den tatsächlichen Bewegungen und dem aktuellen Bestand Ihres Girokontos und Ihres Wertpapierdepots übereinstimmen.
• Sofortige Anfrage um Aufklärung: Wenn Sie etwas Ungewöhnliches oder Unklares feststellen, wenden Sie sich umgehend an die Bank oder den Finanzberater, um eine Aufklärung zu erhalten (möglichst schriftlich), und vermeiden Sie es, dies aufzuschieben oder, noch schlimmer, zu ignorieren.
• Kontrolle von Beratern und Vermittlern: Bevor man jemandem (sei es ein „interner“ oder ein „externer“ Berater einer Bank) die Verwaltung von Geldanlagen und Ersparnissen anvertraut, sollte man sich vergewissern, dass der Berater ordnungsgemäß im entsprechenden Berufsregister eingetragen ist (OCF – Register- und Aufsichtsbehörde der Vermögensberater). Bekanntlich unterliegen die Banktätigkeit und die Finanzberatung strengen behördlichen Kontrollen, die darauf abzielen, Transparenz und Korrektheit zu gewährleisten und die Kunden in ihren Beziehungen zu Banken und Finanzintermediären zu schützen.
• Nutzung von Selbstschutzinstrumenten und Meldungen: Bei verdächtigem Verhalten oder Unregelmäßigkeiten können Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst eine Beschwerde oder eine Anfrage zur Klärung an ihr Kreditinstitut senden, auch mit Unterstützung einer Verbraucherorganisation oder einer Anwaltskanzlei. Ebenso ist es möglich, eine Beschwerde an die OCF, die Banca d’Italia oder die Consob zu schicken. Nach Einreichung der Beschwerde, falls die Bank oder ein anderer zwischengeschalteter Akteur keine klare und zufriedenstellende Antwort gegeben hat, ist es möglich, einen Rekurs beim Bankenschiedsgericht „Arbitro Bancario Finanziario – ABF“ (nur für Bankangelegenheiten) oder beim Anlegerschiedsgericht „Arbitro per le controversie finanziarie – ACF“ bei der Börsenaufsichtsbehörde Consob (für Geldanlagen) einreichen. Es handelt sich hierbei um außergerichtliche alternative Streitbeilegungsstellen, die eine schnellere und unkompliziertere Lösung der Fälle ermöglichen können. In schwerwiegenderen Fällen kann jedoch die Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichtsbarkeit notwendig werden.
• Bewusstsein der eigenen Rechte: Es ist immer gut, die Rechte auf Transparenz, Information und Schutz zu kennen und geltend zu machen, die von den nationalen und europäischen Bestimmungen vorgesehen sind. Die Berater der VZS stehen Ihnen für etliche Informationen zur Verfügung.
Der mutmaßliche große Betrugsfall zeigt, wie selbst scheinbar vertrauenswürdige und bekannte Akteure das Vertrauen ihrer Kunden missbrauchen können. „Sicherlich erscheint das Geschehene als besonders schwerwiegend, da es innerhalb einer Bank stattgefunden hat. Und diese Tatsache kann nur große Besorgnis und Erstaunen unter den Bankkunden hervorrufen!“, erklärt die VZS. Deshalb sei es grundlegend, die Verwaltung des eigenen Vermögens niemals vollständig an jemand anderen zu delegieren, sondern stets eine aktive und informierte Kontrolle über die eigenen Ersparnisse zu behalten.
Im Zweifels- oder Verdachtsfall können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die VZS wenden, um eine fachkundige Beratung zu erhalten, die eigenen Interessen zu schützen und, falls erforderlich, auch rechtliche Schritte einzuleiten. „Verbraucherschutz ist eine gemeinsame Aufgabe, die auch die Eigenverantwortung und die Stärkung der Finanzbildung umfasst“, so die VZS.
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