Von: luk
Bozen – Zum internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember dankt Kinder- und Jugendanwältin Höller den Vormunden für die Zeit, die sie für die nicht begleiteten ausländischen Minderjährigen aufwenden, und will ihr Engagement öffentlich sichtbar machen.
Am 5. Dezember jährt sich zum 37. Mal der internationale Tag des Ehrenamtes, der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1985 ausgerufen wurde, um all jene, die sich weltweit für ihre Mitmenschen und die Gemeinschaft einsetzen, zu feiern und ihre Großzügigkeit, ihren Altruismus und ihren täglichen Einsatz zu würdigen.
Der Autor Fabrizio Caramagna sagt über den Freiwilligen, dass „er im Schatten arbeitet, ohne etwas zu verlangen. Er hilft anderen ohne Wenn und Aber. Seine Geste hat den Wert eines unsichtbaren Werkes und ist daher immens”. Anlässlich des heutigen Jahrestages hält es die Kinder- und Jugendanwältin stattdessen für richtig, das große Engagement der freiwilligen Vormunde und die Zeit, die sie für die nicht begleiteten ausländischen Minderjährigen aufwenden, sichtbar zu machen.
„Ich möchte heute insbesondere den freiwilligen Vormunden für nicht begleitete ausländische Minderjährige öffentlich danken, die eine grundlegende Aufgabe für Kinder und Jugendliche erfüllen, die ohne erwachsene Bezugsperson in Italien ankommen, unter anderem bei Giancarlo Boggio, Floriano Franceschini, Ingrid Gabardi, Elisabeth Mair, Bernhard Paris, Elisa Tappeiner, Magdalena Thaler und Ramona Ventre, die derzeit im Verzeichnis der freiwilligen Vormunde beim Jugendgericht in Bozen eingetragen sind”, sagt die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller. Mit dem Staatsgesetz Nr. 47 vom 7. April 2017 wurde festgelegt, dass die Kinder- und Jugendanwälte bzw. Kinder- und Jugendanwältinnen der Regionen Italiens und der Autonomen Provinzen von Trient und Bozen zuständig sind, freiwillige Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige auszuwählen und auszubilden, angesichts der Wichtigkeit der Rolle dieser Personen und der besonderen Vulnerabilität der Minderjährigen.
„Die freiwillige Vormundschaft ist in der Tat nicht nur auf bürokratische Angelegenheiten begrenzt. Die freiwilligen Vormunde unterstützen die Minderjährigen, treffen sich mit ihnen und bieten ihnen moralische Unterstützung an. Oft werden Vormunde zu Bezugspersonen für Jugendliche und halten auch nach Erreichen der Volljährigkeit Kontakt zu ihnen“, erklärt Höller.