Von: mk
Bozen – Der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol hat einen Vorschlag für ein Landesgesetz ausgearbeitet, mit dem die Sonn- und Feiertagsschließungen im Einzelhandel hierzulande wieder gesetzlich geregelt werden sollen.
Das Konzept wurde in den vergangenen Wochen vom höchsten Gremium des Verbandes, dem Exekutivausschuss, besprochen und wird in diesen Tagen in den einzelnen Bezirksausschüssen des hds diskutiert und optimiert. Zudem wurde die lokale, auf die Bedürfnisse Südtirols zugeschnittenen Lösung, Landeshauptmann und Wirtschaftslandesrat Arno Kompatscher bei einem Treffen vorgestellt. Das Fazit: Die vorgeschlagene Regelung hat beim obersten Regierungsvertreter sofort Anklang gefunden und wird nun auf ihre rechtlichen Aspekte hin geprüft.
„Wir haben versucht, einen Konsens aufgrund der vielen Bedürfnissen unserer Handelsbetriebe und im Sinne der Vielfalt unseres Handels zu finden. Das ist uns gelungen“, zeigt sich hds-Präsident Philipp Moser erfreut, der zugleich ankündigt, dass es für zwei Kategorien von Tourismusorten sowie für Nahversorgungs- und Traditionsbetriebe Ausnahmen zur Reglung geben soll.
Grundsätzlich sieht das Konzept des hds vor, dass im Jahr bis zu acht Sonn- und Feiertagsöffnungen erlaubt sind. In 24 hochtouristischen Gemeinden und in neun touristischen Gemeinden (darunter alle großen Städte) sind die Öffnungen hingegen in den Monaten der Winter- und Sommersaison erlaubt – außer in den Gewerbegebieten und bei den touristischen Gemeinden nur im historischen Ortskern. Regelungen mit einem Limit soll es auch für die täglichen Öffnungszeiten an Werktagen und für jene an Sonn- und Feiertagen sowie für verlängerte Abendöffnungszeiten geben.
„Sieben Jahre totale Liberalisierung im Handel haben keine Vorteile gebracht: Der Umsatz ist gleich geblieben und verteilt sich lediglich auf sieben anstatt auf sechs Wochentage. Liberalisierte Öffnungszeiten sind für Klein- und Mittelbetriebe wirtschaftlich nicht vertretbar, fördern letzten Endes die Bildung von Konzentrationen und führen zu Wettbewerbsverzerrungen“, erklärt Moser. Zudem sei der Sonntag, so wie es unsere Tradition vorsehe, ein Ruhetag und schaffe damit Freiraum für persönliche Interessen, Gemeinschaft und Familie. „Von daher ist die Regelung der Thematik sinnvoll“, resümiert abschließend der hds-Präsident.