hds: „Südtirols Handel autonom regeln“

Einzelhandel in Gewerbegebieten: Verfahren vor dem Verfassungsgericht wird definitiv eingestellt

Donnerstag, 18. Oktober 2018 | 10:46 Uhr

Bozen – Das Verfassungsgericht in Rom hat in diesen Tagen den letzten formalen Akt rund um das Gerichtsverfahren gegen die Südtiroler Bestimmungen zur Einschränkung des Einzelhandels in Gewerbegebieten gesetzt. „Bekanntlich wurde das Höchste Gericht mehrmals von der Zentralregierung angerufen, da diese der Auffassung war, dass die Südtiroler Norm zur Beschränkung des Einzelhandels in Gewerbegebieten auf sperrige Güter verfassungswidrig sei“, erklärt Philipp Moser, Präsident des hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol.

Mit der jüngsten Verfügung Nr. 187 (hinterlegt am 12. Oktober 2018) hat das Verfassungsgericht angeordnet, dass das Gerichtsverfahren definitiv eingestellt wird. Voraussetzung dafür war zum einen der Verzicht des Ministerrats auf seinen entsprechenden Rekurs und zum anderen das darauf folgende Einverständnis der Gegenpartei, sprich des Landes Südtirol, zu diesem Verzicht. Dieser gründet darauf, dass es für die beanstandete Verfassungswidrigkeit keinen Grund mehr gibt, da in der Zwischenzeit das Land diese Bestimmung entsprechend überarbeitet und auch im neuen Gesetz für Raum und Landschaft verankert hat.

„Dieser letzte und definitive formelle Akt ist für unsere autonome Regelung des Handels ein entscheidender Schritt, der endlich einen Schlussstrich zieht und die Ausübung von Einzelhandel in Gewerbegebieten klar regelt“, zeigt sich Präsident Moser erfreut, der in diesem Zusammenhang Landeshauptmann Arno Kompatscher und den politischen Vertretern in Rom für ihren Einsatz in dieser Angelegenheit dankt.

Das Ganze hat nun auch Auswirkungen auf sämtliche laufende Gerichtsverfahren in Südtirol zu diesem Thema, so der hds.

Philipp Moser ruft abschließend nochmals Sinn und Zweck des Einzelhandelsverbot in den Gewerbegebieten in Erinnerung: „Der Handel soll sich in den Orten und nicht außerhalb ansiedeln und weiterentwickeln können. Südtirol braucht lebendige, lebenswerte und attraktive Ortszentren in den Ballungsgebieten und im ländlichen Raum. Diese würden wiederum von der Frequenz der Menschen leben, die sie aus den verschiedensten Gründen aufsuchen. Und der Einzelhandel ist gemeinsam mit anderen ortsrelevanten Tätigkeiten wie der Gastronomie, dem ortsgebunden Handwerk und den Dienstleistungen ein wesentlicher Bestandteil dafür. Er soll deshalb in den Wohngebieten stattfinden, damit wir langfristig den hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wert eines belebten Ortes beibehalten können.“

Von: mk

Bezirk: Bozen