Exekutivausschuss des hds gibt grünes Licht für definitives Konzept

Einzelhandel: Neue Regelung für Sonn- und Feiertagsöffnungen

Donnerstag, 27. September 2018 | 13:13 Uhr

Bozen – Der Exekutivausschuss des hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol hat diese Woche grünes Licht für das definitive Konzept gegeben, mit dem die Sonn- und Feiertagsöffnungen im Einzelhandel hierzulande wieder gesetzlich geregelt werden sollen. Der Vorschlag für ein entsprechendes Landesgesetz wurde in den vergangenen Wochen in den einzelnen Bezirksausschüssen des hds diskutiert und optimiert.

„Eines gleich vorweg: Wir möchten nicht die Sonn- und Feiertagsöffnungen von Geschäften wieder abschaffen, sondern reglementieren und eine lokale, auf die Bedürfnisse Südtirols zugeschnittene Lösung herbeiführen“, stellt hds-Präsident Philipp Moser klar. Zudem sei der Sonntag, so wie es unsere Werte und Tradition vorsehen, ein Ruhetag und schaffe damit Freiraum für persönliche Interessen, Gemeinschaft und Familie.

Der hds-Präsident gibt zu, dass es für den Verband nicht einfach war, einen Konsens aufgrund der vielen Bedürfnisse der Handelsbetriebe und im Sinne der Vielfalt des Handels zu finden. „Es wurde viel diskutiert und abgewogen. Letzten Endes ist es uns aber gelungen, gemeinsam an einem Strang zu ziehen“, zeigt sich Moser erfreut.

 

Das Konzept des hds sieht im Detail vor, dass

 

–          in Südtirol großteils (83 Gemeinden) bis zu acht Sonn- und Feiertagsöffnungen im Jahr erlaubt sind. Vier Tage werden von der jeweiligen Gemeinde festgelegt, die anderen vier auf Landesebene
von der Handelskammer jeweils in Absprache mit den repräsentativsten Verbänden.

–          Ausnahmen zu dieser Regelung gibt es für zwei Kategorien von Tourismusorten sowie für Nahversorgungs- und Traditionsbetriebe.

–          In 24 hochtouristischen Gemeinden (das sind Gemeinden mit mehr als 120 Nächtigungen pro Jahr und Einwohner) sind die Öffnungen in den Monaten der Winter- und Sommersaison erlaubt.

–          In neun touristischen Gemeinden (das sind Gemeinden mit mehr als 500.000 Gesamtnächtigungen – darunter alle großen Städte) hingegen sind ganzjährig zusätzlich vier Sonn- und
Feiertagsöffnungen (somit insgesamt zwölf) erlaubt – festgelegt von der jeweiligen Gemeinde mit den repräsentativsten Verbänden.

–          Nahversorgungs- und Traditionsbetriebe können ganzjährig an Sonn- und Feiertagen offen halten, allerdings nur für insgesamt vier Stunden am Tag.

–          Regelungen mit einem Limit gibt es für die täglichen Öffnungszeiten (erlaubt ist 6.00 bis 20.00 Uhr) und für verlängerte Abendöffnungszeiten.

 

„Fast sieben Jahre totale Liberalisierung im Handel haben keine Vorteile gebracht, im Gegenteil: Schaut man sich die Entwicklung der Gesamtbeschäftigung im Handel von 2012 bis 2017 in Italien an, so verzeichnet diese laut Istat insgesamt ein Minus von 1,3 Prozent mit 38.000 unselbständig Beschäftigten und 86.000 Selbständigen weniger. Somit hinkt auch das Argument, dass Arbeitsplätze ohne Liberalisierung verloren gehen würden“, erklärt Moser.

Voraussetzung für eine eigene Landesregelung ist nun, dass auch für die Öffnungszeiten die Zuständigkeit vom Staat an das Land übergeht und die Materie wieder autonom geregelt wird. Eine entsprechende Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut hat das Land bereits in Rom eingebracht. Darauf aufbauend kann dann eine eigene Südtiroler Regelung verabschiedet werden.

 

Von: luk

Bezirk: Bozen