Neuer Vorschlag für eine Regelung der Sonn- und Feiertagsöffnungen

Einzelhandel: “Wilder Westen bleibt bestehen”

Donnerstag, 14. März 2019 | 12:42 Uhr

Bozen – Geschlossene Geschäfte an den zwölf staatsweiten Feiertagen und zusätzlich an vier weiteren Feiertagen, die die Regionen autonom festlegen können – allerdings nur für Handelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern. Alle anderen Geschäfte, die weniger als 400 Quadratmeter haben, können immer, und somit auch an diesen Tagen offen halten, auch in den Nachtstunden rund um die Uhr. Und zu guter Letzt: Der Sonntag bleibt grundsätzlich für alle ein verkaufsoffener Tag. Diese Regelungen sieht ein neuer, gemeinsamer Vorschlag der wichtigsten Verbände der Großverteilung und anderer gesamtstaatlicher Handelsverbände – auch des Dachverbandes Confcommercio – vor. Dieser Vorschlag soll nun der italienischen Regierung vorgelegt werden.

Für den hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol ist dieser Vorschlag nicht akzeptabel. Dafür gibt es verschiedene Gründe, wie hds-Präsident Philipp Moser argumentiert, der sich auch von Confcommercio distanziert: „Hier von einer Regelung der Geschäftsöffnungszeiten der Sonn- und Feiertage zu sprechen, ist blanker Hohn, wenn am Ende mehr oder weniger alles beim Alten bleibt. Denn für alle Sonntage und für alle Geschäfte bis zu 400 Quadratmetern herrscht weiterhin die totale Liberalisierung rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr.“

Noch größer greift diese getarnte Liberalisierung durch, wird diese Regelung in Südtirol angewandt. „In Südtirol sind viele Geschäfte Klein- und familiengeführte Betriebe, die somit in die Kategorie bis 400 Quadratmeter fallen. Hier würde somit der Wilde Westen weiter bestehen“, so Moser.

Für den hds stellt dieser Vorstoß ein Beweis mehr dar, dass Südtirol eine lokale Bestimmung und eine auf die Bedürfnisse Südtirols zugeschnittene Lösung brauche. „Voraussetzung für eine eigene Landesregelung ist, dass auch für die Öffnungszeiten die Zuständigkeit aufgrund unserer Besonderheit vom Staat an das Land übergeht und die Materie wieder autonom geregelt wird. Eine entsprechende Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut hat das Land bereits in Rom eingebracht. Darauf aufbauend kann dann eine eigene Südtiroler Regelung verabschiedet werden“, erklärt der hds-Präsident.

Zur Erinnerung: Bereits vor einigen Monaten hat der hds ein neues Konzept für ein entsprechendes Landesgesetz ausgearbeitet. Dieses sieht vor, dass in Südtirol großteils (83 Gemeinden) bis zu acht Sonn- und Feiertagsöffnungen im Jahr erlaubt sind. Vier Tage werden von der jeweiligen Gemeinde festgelegt, die anderen vier auf Landesebene von der Handelskammer jeweils in Absprache mit den repräsentativsten Verbänden. Ausnahmen zu dieser Regelung gibt es für zwei Kategorien von Tourismusorten sowie für Nahversorgungs- und Traditionsbetriebe.

Von: luk

Bezirk: Bozen