Brief an Wirtschaftsminister Giovanni Tria

Elektronische Rechnung: Wirtschaftsprüfer fordern Aufschub

Donnerstag, 14. Februar 2019 | 16:44 Uhr

Bozen – Eine Verlängerung des Moratoriums, des gesetzlich angeordneten Aufschubs, für Sanktionen bei verspäteter Übermittlung elektronischer Rechnungen – und zwar sollte die Frist vom 16. Februar auf den 16. März verschoben werden. Dies ist die Forderung, die die Wirtschaftsprüfer an die Regierung richten. Der Vorschlag wurde vom Präsidenten des Nationalrats der Wirtschaftsprüfer (CNDCEC/Consiglio Nazionale dei Dottori Commercialisti e degli Esperti Contabili), Massimo Miani, schwarz auf weiß in einem Brief verschriftlicht, der sowohl an Wirtschaftsminister Giovanni Tria als auch an den Direktor der Agentur für Einnahmen, Antonino Maggiore, geschickt wurde.

„Wie wir vorhergesehen haben, führt die Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung unter Privaten zu vielen Problemen, zu einer echten Notsituation“, erklärt Claudio Zago, Präsident der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen. „Diese kritischen Situationen liegen nicht nur an der mangelnden Vorbereitung einiger Steuerzahler, sondern auch an der mangelnden Abstimmung der Datenflüsse zwischen den wichtigsten Softwareunternehmen und dem von der Agentur der Einnahmen entwickelten System.“ Es handelt sich dabei um Probleme, die mit dem Näherkommen des Ablaufens des Moratoriums am 16. Februar zunehmen werden.

Seit gestern ist nun bekannt, dass der Untersekretär für Wirtschaft, Massimo Bitonci, den Aufschub der Fristen hinsichtlich des sogenannten „spesometro“ und des „esterometro“ bis zum 30. April verkündet hat. „Die Tatsache, dass unsere Forderungen erhört wurden, ist sicherlich eine große Entlastung“, so weiter Zago. „Jedoch besteht das Risiko, dass diese Entscheidung nur partielle Resultate bringt, sollte nicht auch die Verlängerung des Moratoriums für Sanktionen durchgesetzt werden.“

Die Wirtschaftsprüfer bestehen daher auf eine umfassende Neuordnung der Fristen für Februar und März. Es handelt sich dabei um Eingriffe, die, wie der Präsident des Nationalrats der Wirtschaftsprüfer, Massimo Miani, unterstrichen hat, „keine Verluste für die Staatskasse bedeuten und nur zu dem Zweck durchgeführt werden, den Fristenkalender so zu gestalten, dass er kohärenter und für die Beteiligten besser zu bewältigen ist.“

Von: luk

Bezirk: Bozen