Von: mk
Bozen/Rom – Südtiroler Betriebe, die im Bereich energetischer Sanierung tätig sind, schlagen Alarm. Grund ist eine römische Eilverordnung von Ende April, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Die Verordnung sieht unter anderem auch das vor: Ein Bauherr, der etwa sein Haus saniert, kann anstelle der Abschreibung seines Steuerguthabens über die Steuererklärung von der Firma, die die Arbeiten durchführt, einen Rabatt in der Höhe des Steuerguthabens verlangen. Der Staat wälzt damit seine Pflichten an die Unternehmen ab.
Sowohl der Unternehmerverband Südtirol (UVS) als auch der Südtiroler Wirtschaftsring (swr) wenden sich in einem Schreiben an die Südtiroler Parlamentarier, an Landeshauptmann Arno Kompatscher sowie an Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer.
Betroffen sind Bauunternehmen und Zimmereibetriebe, die Isolierarbeiten an Gebäuden vornehmen sowie Fensterhersteller, Installationsunternehmen und Heizungsanlagenbauer. Da dieselbe Maßnahme seit 1. Mai auch für erdbebensicheres Bauen gilt, trifft die Maßnahme auch die hiesige Holzwirtschaft.
Bislang war es so, dass ein Bauherr, der seine Wohnung oder Haus energetisch sanierte, zumeist 50 Prozent der Kosten als Steuerguthaben innerhalb von fünf Jahren von seinen Steuern absetzen konnte.
Nun lässt der Staat die in diesem Bereich tätigen Unternehmen an seine Stelle treten. Unternehmen würden gezwungen, dem Auftraggeber – je nach Art der durchgeführten Arbeiten – auf die ausgestellte Rechnung einen Rabatt von 50 bis 85 Prozent zu gewähren und den Restbetrag vorzufinanzieren, heißt es in dem UVS-Schreiben. Das Unternehmen kann die übernommenen Steuerguthaben seinerseits in fünf Jahren mit der eigenen Steuerschuld verrechnen.
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