Von: mho
Bozen – Ab 1. Jänner 2018 ist es wieder möglich, die Fördermaßnahmen des Landes im Bereich Energieeinsparung und erneuerbare Energiequellen in Anspruch zu nehmen. Die Gesuche können bis zum 30. Juni 2018 beim Landesamt für Energieeinsparung eingereicht werden. Um Beiträge ansuchen können sowohl Privatpersonen als auch Betriebe und Gemeinden. Die Förderungen werden nach den neuen Beitragsrichtlinien zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen vergeben, die die Landesregierung im Februar dieses Jahres beschlossen hat.
Neben der Nutzung erneuerbarer Energien wird ein großes Augenmerk auf die energetische Sanierung von Gebäuden gelegt. „Darin liegt ein hohes Einsparpotenzial, denn Heizung und Warmwasser in Gebäuden sind für fast die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Südtirol verantwortlich“, erklärt Energie- und Umweltlandesrat Richard Theiner. Der Fördersatz für die energetische Gesamtsanierung beträgt deshalb 50 Prozent der anerkannten Kosten, wenn dadurch ein KlimaHaus-Standard C oder das Gütesiegel KlimaHaus R erreicht wird.
Energetische Sanierung von Kondominien
Für die energetische Gesamtsanierung von Mehrfamilienhäusern wurde der Fördersatz sogar auf 70 Prozent der anerkannten Kosten angehoben. „Durch die neue Förderung amortisiert sich die Investition in vielen Fällen schon innerhalb von zehn Jahren. Bei der alten, 30-prozentigen Förderung war das hingegen meist erst innerhalb von 20 und mehr Jahren der Fall“, erklärt Petra Seppi, Direktorin des Landesamtes für Energieeinsparung. Damit werde eine Sanierung von Mehrfamilienhäusern für die Wohnungseigentümer wirtschaftlich interessanter.
„Durch die energetische Sanierung lassen sich die Heizkosten um die Hälfte reduzieren; weitere Vorteile der Sanierung sind, dass der Wert der Immobilie steigt, wenn das Kondominium mindestens die Zertifizierung KlimaHaus C oder R erreicht“ fährt Seppi fort. Nicht zuletzt steigt nach einer energetischen Sanierung der Wohnkomfort und man lebt mit dem Bewusstsein, einen Beitrag für die Reduzierung der Umweltverschmutzung geleistet zu haben.
Die 70-prozentige Förderung gilt nur für Maßnahmen, die in Mehrfamilienhäusern mit mindestens fünf Baueinheiten durchgeführt werden. Eigentümer müssen natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen oder Körperschaften ohne Gewinnabsicht sein, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausführen. Die Beitragsanträge müssen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Weitere Informationen und Gesuchsformulare sind auf der Homepage des Landesamtes für Energieeinsparung unter http://umwelt.provinz.bz.it/ energie.asp abrufbar.