Von: luk
Bozen – Die Metall-Fachgewerkschaften ASGB-Metall, FIM SGBCISL, Fiom-Cgil und Uilm freuen sich, offiziell bekanntzugeben, dass dank der Schutzklausel im nationalen Kollektivvertrag – die an die Ipca-Inflationsrate ohne importierte Energieerzeugnisse für das Jahr 2022 gekoppelt ist – eine spürbare Lohnerhöhung ab Juni dieses Jahres für die Metallarbeiter erreicht werden konnte. Diese Veränderung betrifft mehr als 1,5 Millionen Metallarbeiter. Für Arbeiter, die in der Kategorie C3 eingestuft sind, bedeutet dies monatliche Mehreinnahmen von 123,40 Euro oder eine Lohnsteigerung von 6,6 Prozent. Eine bedeutende Erhöhung, wenn man die ursprünglich geplanten 27 Euro als Referenzwert nimmt.
“Diese beispiellose Erhöhung ist das Ergebnis der Schutzklausel im Kollektivvertrag, die eine Anpassung der Löhne an die Inflation vorsieht. Die Erhöhung variiert von 99,6 Euro für die Kategorie D1 bis zu mehr als 162 Euro für die Kategorie A1, verglichen mit den ursprünglich in der Vereinbarung von 2021 vorgesehenen 21 bis 35 Euro stellt das eine massive Besserstellung dar. Wir freuen uns, diese positiven Nachrichten bekanntgeben zu dürfen”, so die Sekretäre der Fachgewerkschaften unisono. “Die Festlegung von Lohnerhöhungen während und nicht erst am Ende des Vertrags ist eine pragmatische und sehr nützliche Entscheidung. So kann den Metallarbeitern die durch die Inflation verloren gegangene Kaufkraft teilweise sofort zurückgegeben werden, ohne dass sie auf das Auslaufen des Vertrags in einem Jahr warten müssen.”
Die Schutzklausel biete so einen wirkungsvollen Puffer gegen Inflationsschwankungen und könnte auch in anderen Sektoren als Vorbild dienen. Die Metall-Fachgewerkschaften ASGB-Metall, FIM SGBCISL, Fiom-Cgil und Uilm werden weiterhin darauf hinarbeiten, dass der Schutz der Kaufkraft der Löhne und Gehälter sichergestellt wird. Eine Überprüfung dieser Schutzmaßnahmen ist für das Ende der Vertragslaufzeit geplant.