Von: luk
Bozen – Nach langwierigen Verhandlungen wurde am 23. September 2020 schlussendlich der neue territoriale Kollektivvertrag für die Sozialgenossenschaften zwischen den Sozialpartnern unterschrieben. Die Genossenschaftsverbände der Arbeitgeberseite, bestehend aus dem Raiffeisenverband Südtirol Gen, Coopbund Alto Adige Südtirol und A.G.C.I. Alto Adige Südtirol, sowie den Gewerkschaftsorganisationen ASGB, SGBCISL, CGIL-AGB und UIL-SGK haben trotz der aktuell schwierigen Lage zu einer ausgewogenen Einigung gefunden.
Die wirtschaftliche Situation vieler Sozialgenossenschaften ist derzeit alles andere als leicht und auch die Rahmenumstände, unter denen sie arbeiten, sind auch eher ungünstig. Einige Genossenschaften mussten in der Zeit des Lockdowns für die Mitarbeiter die Lohnausgleichskasse beanspruchen und auf finanzielle Unterstützungsmaßnahmen zurückgreifen. Umso bemerkenswerter ist nun dieser Abschluss.
Die Neuerungen betreffen die Aufwertung der Berufsbilder im Betreuungs- und Pflegebereich durch die Anerkennung einer höheren Einstufung sowie die Stärkung der Gesundheitsabsicherung der Mitarbeiter/innen im gesamten Sektor. Besonders dem Berufsbild der Kleinkinderbetreuer/innen wurde Bedeutung beigemessen und zwar durch die stufenweise wirtschaftliche Anerkennung eines zusätzlichen Lohnelementes im Ausmaß von insgesamt 130,00 Euro brutto zuzüglich einer weiteren in Aussicht gestellten Erhöhung, falls die finanzielle Lage der Genossenschaften sich ändert. Für die Vergangenheit werden 341,00 Euro brutto in Form einer Einmalzahlung entrichtet. Die Gehaltserhöhungen werden zusätzlich zu den bereits vom nationalen Kollektivvertag für die Sozialgenossenschaften vorgesehenen Erhöhungen im Ausmaß von insgesamt durchschnittlich 80,00 Euro gewährt.
Der territoriale Kollektivvertrag sieht weiters vor, dass die Sozialpartner eine ergebnisbezogene Prämie auf Landesebene im laufenden Jahr verhandeln.
Nachdem die Sozialpartner einen Schritt hin zu einer angemessenere Entlohnung gemacht haben, erwarten sie sich von der Landesverwaltung und von den öffentlichen Vergabestellen, dass diese ihrerseits zusätzliche Maßnahmen ergreifen, damit die wirtschaftliche Situation der Mitarbeiter/innen im Sektor weiter verbessert werden kann.