Urteil des Bozner Landesgerichts

Erneut hohe Entschädigungen für Volksbankkunden

Dienstag, 09. Dezember 2025 | 09:53 Uhr

Von: Ivd

Bozen – Das Aktionärskomitee Südtirol und der Verbraucherschutzverein Robin melden drei weitere Urteile gegen die Südtiroler Volksbank: Die Präsidentin der Ersten Zivilkammer am Landesgericht Bozen, Dr. Elena Covi, hat die Bank am 1. Dezember zu Schadenersatzzahlungen in fünfstelliger Höhe an mehrere Aktionäre verurteilt.

Die Klagen, eingereicht in der ersten Jahreshälfte 2024 von den Rechtsanwälten Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi, betrafen den Verkauf von Volksbank-Aktien ohne Einhaltung der Vorgaben des einheitlichen Finanzgesetzes. Das Landesgericht stellte fest, dass die Bank ihre Pflicht zur korrekten Finanzberatung verletzt habe: Die empfohlenen Investitionen passten nicht zu den finanziellen Profilen der Kunden. In besonders gravierenden Fällen erklärte das Gericht sogar eine Rückabwicklung der Käufe für möglich.

Inzwischen liegen fast 30 Urteile des Landesgerichts Bozen und der Berufungsinstanz vor, die der Volksbank mangelnde Sorgfalt und fehlende Einhaltung gesetzlicher Standards attestieren. Zudem steht eine Entscheidung des Gerichts Venedig zur Sammelklage bevor, der sich rund 650 geschädigte Sparer angeschlossen haben.

Trotz des zunehmend belasteten öffentlichen Bildes zeigt die Südtiroler Volksbank nach Angaben des Aktionärskomitees und von Robin weiterhin keine Bereitschaft zu außergerichtlichen Lösungen.

„Die Betroffenen werden weiter für ihre finanziellen Rechte kämpfen“, erklärt Walther Andreaus, Präsident des Aktionärskomitees Südtirol und Geschäftsführer von Robin. „Wer kämpft, kann verlieren – wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

Bezirk: Bozen

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