Von: mk
Bozen – Landeshauptmann Arno Kompatscher hat das Einvernehmen mit den Ministerien zur Gründung eines lokalen, sektorenübergreifenden Solidaritätsfonds getroffen.
Der Fonds wird künftig die außerordentliche Lohnausgleichskasse ablösen. Mit den Mitteln werden Arbeitnehmer unterstützt, deren Arbeitstätigkeit reduziert oder ausgesetzt wird, die den Arbeitsplatz verlieren oder von einem Lohnausgleich betroffen sind. Auch Bildungsprogramme für eine berufliche Weiterbildung oder Neuorientierung können damit finanziert werden.
Das Arbeits- und Finanzministerium hat kürzlich die Errichtung des Fonds in Südtirol gutgeheißen, nachdem von Seiten des NISF/INPS die Finanzierbarkeit festgestellt wurde. Nun hat auch Landeshauptmann Arno Kompatscher das notwendige Einvernehmen mit den Ministerien getroffen. Somit steht der Errichtung des Fonds nichts mehr im Wege. „Damit können die operativen Schritte zum effektiven Start des Fonds eingeleitet werden“, freut sich Arbeitslandesrätin Martha Stocker.
Auch autonomiepolitisch ist der lokale Solidaritätsfonds ein Meilenstein: „Die staatliche Arbeitsmarktreform Jobs Act hat für Südtirol und das Trentino eine Ausnahmeregelung vorgesehen, nämlich dass die eingezahlten Fondsgelder nicht in Rom, sondern lokal verwaltet werden“, so Landesrätin Stocker. „Somit wird sichergestellt, dass das hier eingezahlte Geld auch den Südtiroler Arbeitnehmenden zugute kommt.“
Die Leistungen des Fonds kommen den Arbeitnehmern von Unternehmen, die nicht anderen gesetzlich vorgesehenen Solidaritätsfonds beitreten können, und mehr als fünf Beschäftigte haben, zugute. Für Arbeitgeber mit weniger als fünf Mitarbeitern ist der Beitritt freiwillig. Der Beitragssatz wurde auf 0,45 Prozent festgelegt, welche auf der Grundlage der Sozialabgaben berechnet werden. Zwei Drittel gehen dabei zu Lasten des Arbeitgebers, ein Drittel zu Lasten des Arbeitnehmers.
Dem Start des Solidaritätsfonds gingen verschiedene Schritte von Seiten der Sozialpartner und der Landesabteilung Arbeit voraus. So hatten im Dezember des Vorjahres die Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände das Landesabkommen über die Gründung eines lokalen Solidaritätsfonds unterzeichnet. Im Frühjahr wurde der Finanzierungsplan von der Landesabteilung Arbeit ausgearbeitet und ein Ergänzungsabkommen der Sozialpartner abgeschlossen. Dieses Ergänzungsabkommen sieht vor, dass alle Arbeitnehmer bereits mit einem effektiven Dienstalter von 90 Tagen den Solidaritätsfonds in Anspruch nehmen können.