Von: mk
Bozen – Steuervorteile sind dazu da, um genutzt zu werden. Die Beitragszahlungen in einen Zusatzrentenfonds sind bis 5.164 Euro steuerfrei und können vom jährlichen Einkommen über die Steuererklärung abgezogen werden. Das gilt sowohl für die Einzahlungen für sich selbst als auch für jene Personen, die zulasten leben – also auch die für Kinder. Das unterstreicht Pensplan in einer Kampagne zu den Vorteilen der Zusatzrente. Zudem kann man in Südtirol mit dem Zusatzrentensparen gleichzeitig auch das Bausparen nutzen.
Zeit ist Geld
„Mit der Einschreibung eines zulasten lebenden Familienmitglieds in einen Zusatzrentenfonds können Eltern für ihre Kinder bereits in den ersten Lebensjahren ein Kapital ansparen, auf welches die künftige Zusatzrente des Kindes aufbaut. Durch die frühen Einzahlungen wird bis zum Rentenantritt ein wesentlich höheres Kapital angespart und damit wird auch die Zusatzrente höher ausfallen“, erklärt Laura Costa, Präsidentin der Pensplan Centrum AG.
Bis zu 5.164 Euro abziehbar
Kein anderes Sparinstrument bietet die Begünstigungen, die man durch die einmalige oder regelmäßige Beitragszahlung in einen Zusatzrentenfonds erhält. Beträge, die in Zusatzrentenformen eingezahlt werden (geschlossene und offene Zusatzrentenfonds), können bis zu 5.164 Euro jährlich vom Einkommen abgezogen werden; sie unterliegen somit nicht der Einkommenssteuer. Nicht berücksichtigt werden muss dabei die Abfertigung, die Arbeitnehmer/innen in einen Zusatzrentenfonds einzahlen. Für den Höchstbetrag von 5.164 Euro zählen damit die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge, die in den Fonds fließen sowie Beiträge, die zugunsten steuerlich zulasten lebender Familienangehöriger eingezahlt werden. Je höher die Beitragszahlung und das Einkommen, desto höher ist die Steuerersparnis.
Mehr Steuervorteile für junge Arbeitnehmer
Junge Arbeitnehmerinnen und -nehmer, die nach dem 1. Januar 2007 eingestellt wurden, genießen im Übrigen noch mehr Vorteile. Wer in den ersten fünf Arbeitsjahren nicht die gesamte Abzugsfähigkeit von 5.164 Euro genutzt hat, kann in den darauffolgenden 20 Jahren auf den Restbetrag zurückgreifen und somit die Abzugsfähigkeit auf bis 7.746 Euro jährlich erhöhen.
Pensplan Infopoint – kostenlose und professionelle Beratung
Die Beitragszahlung für steuerlich zulasten lebende Familienmitglieder ist vollkommen flexibel. Das heißt, man bestimmt selbst, wann und wieviel eingezahlt wird und man kann dies jederzeit ändern. Alle Beiträge, die innerhalb des 31. Dezembers eingezahlt werden, können in der Steuererklärung des darauffolgenden Jahres geltend gemacht werden. Wer seine Lieben in einen Fonds einschreiben möchte, kann sich an einen der über 120 Pensplan Infopoints in der Nähe wenden und sich professionell, neutral und kostenlos beraten lassen.