Bei Neuwagen

EU verschärft Vorschriften für Autos: Neue Assistenzsysteme greifen nun stärker ein

Freitag, 03. Juli 2026 | 11:18 Uhr

Von: luk

Brüssel – Ab dem 7. Juli 2026 treten in der Europäischen Union neue Sicherheitsvorgaben für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Kraft.

Diese basieren auf der EU-Verordnung 2019/2144 und verpflichten Hersteller zur Integration weiterentwickelter Assistenzsysteme, die die Sicherheit im Straßenverkehr signifikant erhöhen sollen.

Zusätzlich zu den seit 2024 vorgeschriebenen Assistenz- und Sicherheitssystemen müssen Fahrzeuge dann über ein erweitertes Notbremssystem, ein Konzentrations- und Ablenkungs-Warnsystem, einen Notfall-Spurhalteassistenten sowie einen verbesserten Kopfaufschlagschutz im Frontbereich verfügen.

“Die neuen Systeme sind ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Zum einen wird der Schutz von Fußgänger und Radfahrenden erheblich gesteigert, zum anderen fokussiert der Ablenkungswarner auf eine der Hauptunfallursachen und kann so einen wichtigen Beitrag zur weiteren Reduktion der Unfallzahlen leisten bzw. die Schwere der Verletzungen verringern”, begrüßt ÖAMTC-Techniker Daniel Deimel die Neuerungen.

Voraussetzung sei, dass die Systeme einwandfrei funktionieren. “Das Feedback von ÖAMTC-Mitgliedern sowie Umfragen des Clubs zeigen, dass Assistenzsysteme gut angenommen werden. Allerdings gibt es immer wieder Rückmeldungen zu teilweise problematischen Fehleinsätzen, z. B. ungerechtfertigten Notbremsungen und nervigen Warnungen. “Hier sind Gesetzgeber und Hersteller gleichermaßen gefordert. Die verpflichtenden Systeme müssen auf unterschiedlichste Szenarien und Hindernisse trainiert werden. Warnungen und Eingriffe müssen so abgestimmt sein, sodass der:die Fahrer:in nicht gestört, irritiert und überfordert wird”, betont der Techniker des Mobilitätsclubs.

Die neuen Fahrassistenzsysteme ab 7. Juli 2026 im Überblick

* Erweitertes Notbremsassistenzsystem: Dieses System muss nun auch Fußgänger und Radfahrende zuverlässig erkennen. Droht eine Kollision, leitet das Fahrzeug selbstständig eine Notbremsung ein. “Diese Weiterentwicklung ist entscheidend, um Unfälle mit vulnerablen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden oder zumindest die Schwere von Verletzungen zu reduzieren”, so Deimel.

* Ablenkungs- und Konzentrationswarner (Advanced Driver Distraction Warning): Ein Kamerasystem überwacht die Augenbewegungen und das Fahrverhalten des:der Fahrer:in. Es warnt aktiv bei nachlassender Aufmerksamkeit oder gefährlicher Ablenkung. “Durch verbesserte Technologie erkennt das System jetzt nicht nur typische Augenbewegungen bei Müdigkeit, sondern auch Ablenkung durch Handynutzung, was ein großer Fortschritt in der Unfallprävention ist”, betont Deimel.

* Notfall-Spurhalteassistent: Das System greift korrigierend ein und lenkt aktiv gegen, wenn das Fahrzeug ungewollt die Fahrspur verlässt. Diese Funktion ist nun – nach einer zweijährigen Toleranzfrist – auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung verpflichtend.

* Kopfaufschlagschutz: Die Anforderungen an den Kopfaufschlagschutz im Frontbereich der Fahrzeuge wurden erhöht, um den Schutz von Fußgänger weiter zu verbessern.

Bereits bestehende Systeme wie intelligente Geschwindigkeitsassistenzsysteme, Rückfahr-Assistenz und Unfalldatenspeicher (“Blackbox”) und das adaptive Bremslicht bleiben weiterhin Standard. “Mit diesen Maßnahmen setzt die EU ein klares Zeichen für mehr Sicherheit auf unseren Straßen. Der ÖAMTC unterstützt diese Entwicklungen, testet und prüft regelmäßig deren Funktionalität und fordert notwendige Verbesserungen und Adaptierungen”, fasst der ÖAMTC-Techniker zusammen.

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