Von: mk
Bozen – Wenn man online einkauft, kann man den Kauf in den meisten Fällen kostenlos rückgängig machen. Möglich macht dies das EU-weit geltende 14-tägige Rücktrittsrecht. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen erklärt die wichtigsten Regeln dazu.
Wann muss das Rücktrittsrecht ausgeübt werden?
Der Rücktritt vom Kauf ist innerhalb von 14 Tagen ab der Lieferung möglich. Natürlich kann dieser auch bereits vor Lieferung der Waren erfolgen.
Sollte euch der Verkäufer nicht oder nicht korrekt über das Rücktrittsrecht informieren, verlängert sich die Frist um zwölf Monate und endet somit in diesem Fall erst nach zwölf Monaten und 14 Tagen. Inzwischen gewähren insbesondere große Onlineshops und Plattformen oft längere Rücktrittsfristen.
Wie muss das Rücktrittsrecht ausgeübt werden?
Man muss dem Händler den Rücktritt unbedingt schriftlich mitteilen: Eine einfache ausdrückliche Mitteilung in beliebiger Form (z. B. E-Mail, Fax, Einschreiben mit Rückantwort) ist ausreichend. Am besten verwendet man das Musterformular, das der Händler auf der Webseite zur Verfügung stellen muss; alternativ dazu kann den Musterbrief zum Rücktrittsrecht vom EVZ kostenlos herunterladen. Den Rücktritt muss man nicht begründen.
Bei großen Verkaufsplattformen erfolgt der Rücktritt auch häufig direkt über den Account und die entsprechende Bestellung durch das Anklicken der entsprechenden Option.
Ist ein Rücktritt immer möglich?
Nein, es gibt einige Ausnahmen: Kein Rücktrittsrecht besteht beispielsweise bei Konzertkarten, Pauschalreisen, Flügen, also bei allen Freizeitverträgen, bei denen die Leistung zu einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum erfolgen soll. Auch bei maßgefertigten Waren, Hygieneartikeln (z. B. Unterwäsche) oder wenn eine versiegelte Ware (z. B. CD, DVD, Computerspiel) geöffnet wurde, ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
Wann muss die Ware zurückgeschickt werden?
Die Rücksendung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Ausübung des Rücktrittsrechts erfolgen.
Achtung: Die Rücksendung der Ware ohne entsprechende Rücktrittserklärung ist kein gültiger Rücktritt vom Kauf.
Wer trägt die Rücksendekosten?
Normalerweise muss der Verbraucher die Rücksendekosten tragen, außer der Verkäufer garantiert in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die kostenlose Rücksendung der Ware
Wann muss der Händler den Kaufpreis erstatten?
Der Händler muss den Kaufpreis spätestens 14 Tage nach Zugang der Rücktrittserklärung erstatten. Der Verbraucher muss die Ware jedoch bereits zurückgeschickt haben.
Abschließend noch ein Tipp von Isolde Brunner, Rechtsberaterin beim EVZ: „Beachten Sie die Anweisungen des Verkäufers zur Ausübung des Rücktrittsrechts genau. Unser Beratungsalltag zeigt, dass sich so viele Probleme im Zusammenhang mit der Ausübung des Rücktrittsrechts von vorneherein vermeiden lassen.“