Von: bba
Bozen – Der Verbraucherschutzverein Robin klärt auf: Es geht um das europäische Gesetz zur Medienfreiheit.
“Noch bis zum 21. März kann man sich an der öffentlichen Konsultation beteiligen, die die Europäische Kommission zum künftigen Gesetz über die Medienfreiheit eingeleitet hat. Diese Initiative zielt darauf ab, den Medienpluralismus und die Unabhängigkeit im EU-Binnenmarkt zu sichern. Ziel ist es, die Ansichten von Bürgerinnen und Bürgern, Journalist:innen, Medien, Wissenschaftler:innen, der Zivilgesellschaft, Behörden und Unternehmen einzuholen, um Lösungen für einen widerstandsfähigen Medienmarkt vorzuschlagen, der den Bürger:innen vielfältige und zuverlässige Informationen bietet”, so der Verbraucherschutzverein Robin.
Die Konsultation erstreckt sich auf drei Hauptbereiche der Medienmärkte: Der erste betrifft Transparenz und Unabhängigkeit (z. B. Überwachung von Transaktionen auf dem Medienmarkt, Transparenz des Medieneigentums und Messung der Einschaltquoten), der zweite die Bedingungen für ihr ordnungsgemäßes Funktionieren (z. B. Meinungsvielfalt in der Öffentlichkeit, Medieninnovation auf dem EU-Markt) und der dritte die gerechte Verteilung öffentlicher Mittel (d. h. Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien, Transparenz und gerechte Verteilung der staatlichen Werbung).
Hintergrund
“Schwerpunkt der Initiative ist die Beseitigung von Hindernissen für die Einrichtung und beim Betrieb von Mediendiensten. Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Förderung des Binnenmarkts im Mediensektor, um die Freiheit und den Pluralismus der Medien auf diesem Markt zu wahren. Sie steht im Einklang mit den Bemühungen der EU um die Förderung der demokratischen Teilhabe, die Bekämpfung von Desinformation und die Unterstützung der Freiheit und des Pluralismus der Medien, wie im Europäischen Aktionsplan für Demokratie vorgesehen. Der Vorschlag soll im dritten Quartal 2022 von der Kommission vorgelegt werden. Der Verbraucherschutzverein Robin hat seinen Beitrag bereits eingereicht. Die Beiträge können bis zum 21. März 2022 auf das Portal der Europäischen Kommission hochgeladen werden”, so der Verbraucherschutzverein Robin abschließend:
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