„Berücksichtigt die Verwaltungsgerichtsbarkeit die Autonomie nicht?”

Fall Aspiag:  Verwunderung beim hds

Donnerstag, 28. Juli 2016 | 12:30 Uhr

Bozen – Mit Verwunderung hat der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol die jüngste Entscheidung des Regionalen Verwaltungsgerichtes in Bozen zur Kenntnis genommen, das den Antrag der Gruppen Podini und Tosolini auf Erlass eines Baustopps gegen das geplante Einkaufszentrum der Aspiag-Gruppe in Bozen Süd abgelehnt hat. „Diese Entscheidung verwundert uns aus mehreren Gründen”, erklärt hds-Präsident Walter Amort.

„In erster Linie – so Amort weiter -, weil die eingereichten Rekurse begründet waren und auf der Tatsache beruhen, dass die Baukonzession ohne die notwendige urbanistische Übereinstimmung des Gebietes, in dem die Großstruktur entstehen soll, erteilt wurde. Insbesondere ist zunächst – nach den geltenden Bestimmungen für Einzelhandelstätigkeiten in Gewerbegebieten – eine Änderung des Bauleitplanes der Gemeinde erforderlich. Damit fehlen die raumordnerischen Voraussetzungen für die Ausübung einer Einzelhandelstätigkeit in diesem Gebiet, wie wir bereits mehrfach betont haben.“ In diesem Zusammenhang hatte der hds auch das fragwürdige Vorgehen des ehemaligen Kommissars der Stadt Bozen, Michele Penta, kritisiert, der die Baukonzession nur wenige Tage vor seinem Amtsende erteilt hatte.

Die größte Sorge bereitet dem hds die Begründung, die der nicht erfolgten Aussetzung der Baukonzession zugrunde liegt. “Denn darin werden weder die derzeitigen Landesgesetze noch die neue Durchführungsbestimmung für den Einzelhandel in Südtirol berücksichtigt, die jüngst vom Ministerrat verabschiedet wurde. Letztere räumt ausdrücklich die Möglichkeit ein, in Abweichung von den von der Regierung Monti eingeführten Liberalisierungsmaßnahmen, Zonen auszuweisen, in denen die Ansiedlung von Einzelhandelstätigkeiten unzulässig ist.”

Der hds befürchtet, dass das Verwaltungsgericht eine gute Gelegenheit verpasst hat, um ein Vorhaben zu stoppen, das durch eine unrechtmäßige Baukonzession genehmigt wurde. “Diese erlaubt die Errichtung eines Einkaufszentrums mit über 30.000 Quadratmetern, das verheerende Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur nicht nur der Stadt, sondern des gesamten Einzugsgebietes haben wird. Es handelt sich um ein Bauprojekt, das eine unaufhaltsame Flächenexplosion im Handel zur Folge haben wird.”

Von: luk

Bezirk: Bozen