"Besucher werden vergrault"

FH: “Deutsche Kinobesucher werden diskriminiert”

Mittwoch, 21. Februar 2018 | 11:41 Uhr

Bozen – Südtirols Kinobetreiber befinden sich laut den Freiheitlichen in einer Zwickmühle: Aufgrund einer Regelung der italienischen Filmverleihe dürfen Filme erst dann vorgeführt werden, sobald sie in italienischer Fassung verfügbar sind. “Ein Umstand, der Besucher vergrault und das Geschäft schädigt.” Der freiheitliche Kulturreferent Otto Mahlknecht fordert gesetzliche Maßnahmen zur Beseitigung dieses Missstands.

„Während das Kinogeschäft in Deutschland und Österreich im Verhältnis zur allgemeinen Marktlage gut dasteht, hat Südtirol vermehrt mit Einbußen der Besucherzahlen zu kämpfen. Ein entscheidender Grund dafür sind die aus Südtiroler Sicht völlig untragbaren Vorführrechte in Italien, die eine Ausstrahlung von deutschen Filmen erst nach Erscheinen der italienischen Sprachfassung möglich machen. Teilweise müssen Südtiroler Kinobetriebe monatelang auf die Erlaubnis warten, einen Film endlich ins Programm nehmen zu dürfen. Oftmals ist es erst dann soweit, wenn der Film bereits auf DVD oder Blue-ray erschienen ist und so an Exklusivität eingebüßt hat“, so Mahlknecht.

„Es bräuchte eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Gesetz Nr. 633/1941), die zum Schutz der Südtiroler Kinobesucher und Kinobetreiber gesetzlich Vorführungen erlaubt, auch wenn die Verleihverträge das ausschließen. Ein solcher Eingriff in die Verträge lässt sich mit dem Minderheitenschutz rechtfertigen. Die Ausstrahlung von Kinofilmen in deutscher Sprache soll in Südtirol damit erlaubt sein, auch wenn der Film in Italien noch nicht angelaufen ist. Südtiroler Kinobesucher dürfen bei der Absicht sich mit einem Kinofilm zu vergnügen nicht länger durch die Finger schauen und Kinobetreiber bei der Ausübung ihres Geschäfts nicht länger behindert werden“, so der freiheitliche Kulturreferent abschließend.

Von: luk

Bezirk: Bozen