Umbauarbeiten und energetische Sanierung

Finanzgesetz bestätigt Steuervergünstigungen für Sanierungen

Donnerstag, 17. Januar 2019 | 11:00 Uhr

Bozen – Mit der Verabschiedung in letzter Minute des Finanzgesetzes vom 30. Dezember 2018, Nr. 145, wurden die verschiedenen Steuervergünstigungen für folgende Baumaßnahmen auch für das Jahr 2019 verlängert:

  • Umbauarbeiten: 50 Prozent bis maximal 96.000 Euro Gesamtspesen pro Wohnung, aufzuteilen in zehn gleiche Jahresraten für außerordentliche Instandhaltung, Umbau, Sanierung und Wiedergewinnung;
  • Möbelbonus (nur zulässig, wenn vorher Umbauarbeiten an der betreffenden Wohnung gestartet werden): 50 Prozent bis maximal 10.000 Euro Gesamtkosten, in zehn gleichen Jahresraten;
  • „Grüner“ Bonus: 36 Prozent bis maximal 5.000 Euro Gesamtspesen pro Wohnung für Begrünung von Gärten, Terrassen, Balkonen, in zehn gleichen Jahresraten;
  • Energetische Sanierung: zwischen 50 Prozent und 65 Prozent der Gesamtkosten, je nach Eingriff, in zehn Jahresraten:

    • am Gesamtgebäude: 65 Prozent (bei Kondominien bis zu 70 oder 75 Prozent)
    • Wärmepumpe: 65 Prozent
    • Austausch der Heizanlage: 50 Prozent oder 65 Prozent (je nach Art und Brennleistung)
    • Solaranlage: 65 Prozent
    • Fotovoltaikanlage: 50 Prozent
    • Austausch der Fenster: 50 Prozent
    • Verschattungselemente: 50 Prozent.

Bei dieser Gelegenheit verweist die Verbraucherzentrale auf die seit 1.1.2018 neu eingeführte Meldepflicht bei ENEA für jene Baumaßnahmen, die zwar als Umbauarbeiten gemäß Art.16-bis DPR 917/86 eingestuft werden, aber auf jeden Fall direkt oder indirekt eine Energieeinsparung bewirken.

Alle genaueren Informationen in dieser Sache können aus dem Informationsmaterial der VZS entnommen werden. Auch eine persönliche Beratung bei der Verbraucherzentrale ist möglich.

Von: luk

Bezirk: Bozen