Landesrat Achammer tauscht sich dazu mit Interessensgemeinschaft aus

Förderung der Weiterbildung: Neue Ausrichtung angestrebt

Freitag, 31. März 2017 | 12:28 Uhr

Bozen – Die gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der Weiterbildung sollen in einigen Teilen überarbeitet werden, um den Bedürfnissen der Weiterbildungseinrichtungen besser entgegenzukommen. Darüber hinaus sollen sie der Profilförderung innerhalb der Weiterbildungslandschaft besser gerecht zu werden. Zu einem Gedanken- und Meinungsaustausch trafen sich Vertreter der Interessensgemeinschaft proWeiterbildung und  Landesrat Philipp Achammer.

„Südtirol besitzt ein breit gefächertes und kapillares Netz an Weiterbildungsangeboten“, erklärt Landesrat Achammer. „Dieses Netz gilt es, weiter gezielt zu stärken.“ Daher sei es sinnvoll, Instrumente der Kulturförderung, die sich inzwischen bewährt hätten – beispielsweise mehrjährige Zuweisungen – auch auf die Förderung der Weiterbildung zu übertragen. „Ein besonderes Anliegen ist mir dabei die Schärfung der Profile der einzelnen Weiterbildungseinrichtungen, aber auch die Zusammenarbeit untereinander und mit externen Partnern“, sagt der Landesrat. Dies müssten die Förderkriterien ermöglichen. “Ein neuer Ausgleich zwischen Qualitäts-, Profil- und Quantitätsförderung muss gefunden werden”, betont der Landesrat. Dieser Meinung schließt sich auch die Interessengemeinschaft proWeiterbildung an. Die Vorsitzenden Claudia Santer und Matthias Bertagnolli zeigen sich erfreut darüber, dass die Interessengemeinschaft bei der Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Förderkriterien mit eingebunden ist.

Bereits in den kommenden Monaten könnte eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen erfolgen. Damit würden die Voraussetzungen geschaffen, um bis Herbst dieses Jahres neue Förderkriterien zu erarbeiten und zu genehmigen.

Auf Gesetzesebene ist insbesondere die Streichung überholter Passagen, der Durchführungsverordnung sowie von Inhalten, die auf Kriterienebene zu regeln sind, geplant. Dafür sollten parallel zum Kulturgesetz neue Finanzierungsformen eingeführt werden. Aber auch unterstützende Maßnahmen für die Bildungsausschüsse sind vorgesehen.

Ein weiteres Ziel der Neuregelung besteht darin, das Profil der verschiedenen Weiterbildungseinrichtungen zu schärfen. Dies könnte etwa durch Zielvereinbarungen, die Stützung des Gesamtsystems, den Ausbau der Stärken der einzelnen Weiterbildungsorganisationen oder die besondere Förderung von marktschwachen Segmenten erreicht werden.

Von: luk

Bezirk: Bozen