Von: luk
Bozen – Forscherinnen und Forschern, die bereits in Südtirol arbeiten, oder solchen, die an einer Südtiroler Forschungseinrichtung forschen wollen, darunter auch Südtiroler, die an einer Universität im Ausland tätig sind, will das Land Südtirol verstärkt unter die Arme greifen. Dies gilt sowohl für längere, als auch für kurze Forschungsaufenthalte. Landeshauptmann Arno Kompatscher, der in der Landesregierung auch Forschung und Innovation verantwortet, bezeichnet die wissenschaftliche Forschung als “Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung des Territoriums”.
Die erste der beiden heute von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen ist die Neuauflage der Wettbewerbsausschreibung für die internationale Mobilität von Forschern und Forscherinnen für das Jahr 2019. Demnach können sich auch in diesem Jahr in Südtirol lebende Forschende, die vorübergehend an einer Forschungseinrichtung außerhalb des Landes tätig sein möchten, beim Land Südtirol um ein Forschungsstipendium bewerben. Dasselbe gilt für außerhalb Südtirols tätige, erfahrene Forschende, die für eine befristete Zeit an einer Südtiroler Einrichtung ein Projekt durchführen wollen.
Im vergangenen Jahr 2018 hat das Land auf diese Weise sechs Forschungsprojekte mit 880.000 Euro finanziert. In diesem Jahr wurde der Betrag um 36 Prozent auf 1,2 Millionen Euro (2019/21) erhöht. Nach wie vor werden Forschungsprojekte mit Laufzeiten von mindestens sechs Monaten bis zu maximal zwei Jahren unterstützt. Die Ansuchen können ab der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region und in der Folge bis zum 30. September 2019 eingereicht werden. Bewertet werden die Forschungsprojekte und die Bewerbungen von einer Fachkommission, die eine Reihung vornimmt, auf deren Grundlage dann die Förderungen zugewiesen werden. “Das Land Südtirol will den eingeschlagenen Weg der Forschungsförderung konsequent weitergehen und dabei immer mehr in die Rolle eines internationalen Wissenschaftspols hineinwachsen. Der tägliche Austausch zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Forschungsstruktur wie beispielsweise im NOI Techparks ist hierfür besonders hilfreich”, betonte Landeshauptmann Kompatscher.
Neu ist die zweite Maßnahme: nämlich die Vergabe von Beiträgen für Kurzaufenthalte im Ausland, die mit der Durchführung von Forschungsprojekten zusammenhängen oder der Aneignung von neuen Methoden und Technologien dienen. “Diese Maßnahme haben wir im vergangenen Mai im Landesprogramm für Forschung 2019 verankert und setzen sie nun um”, informiert Landeshauptmann Kompatscher. Heute hat die Landesregierung auf seinen Vorschlag eigene Richtlinien für diese “Förderung von kurzen internationalen Mobilitätsperioden von Forscherinnen und Forschern” erlassen. “Die Maßnahme stellt einen weiteren Anreiz für Forscherinnen und Forscher in Südtirol dar, sich über die Grenzen der Euregio hinaus neues Wissen anzueignen und neue Netzwerke und Projekte für ihre Forschung zu entwickeln”, betont der Landeshauptmann.
“Unterstützt werden Reise- und Unterbringungskosten für kurze Auslandsaufenthalte von mindestens zehn bis maximal 180 Tagen”, führt der zuständige Abteilungsdirektor Vito Zingerle aus, “beispielsweise um ein kleines Projekt durchzuführen, neue Kompetenzen zu erwerben oder neue Methoden und Technologien anzuwenden.” Anträge können – nach der Veröffentlichung der Kriterien im Amtsblatt – fortlaufend eingereicht werden. Sollte die Mobilität im Jahr 2019 beginnen, müssen die Anträge vor dem 25. November 2019 eingegangen sein. “Von diesem internationalen Austausch erwarten wir uns den Aufbau eines wissenschaftlichen Netzwerkes auf europäischer und internationaler Ebene, von dem Forscherinnen und Forscher in ihrer beruflichen und wissenschaftlichen Entwicklung profitieren. Zudem machen wir zunehmend auf den Forschungsstandort Südtirol aufmerksam”, sagt der Direktor der Abteilung Innovation, Forschung und Universität, Zingerle.