Unternehmen und Gewerkschaften unterzeichnen gemeinsames Abkommen

Für mehr Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit

Montag, 12. März 2018 | 16:30 Uhr

Bozen – Am vergangenen Freitag, 9. März, haben die italienische Industriellenvereinigung Confindustria sowie die Gewerkschaftsorganisationen Cgil, Cisl und Uil den sog. „Patto della Fabbrica“ unterzeichnet. Dieses Abkommen reformiert die industriellen Beziehungen sowie die Kollektivvertragsverhandlungen. „Das Abkommen ist das Ergebnis eines sehr intensiven Dialogs, bei dem es den Vertretern der Unternehmen und Arbeitnehmer mit großer Verantwortung gelungen ist, ihre eigenen Interessen zurückzustellen, um die Gemeinsamkeiten und das Gemeinwohl in den Mittelpunkt zu stellen“, unterstreicht der Präsident des Unternehmerverbandes Südtirol, Federico Giudiceandrea.

„Auch auf lokaler Ebene führen wir einen konstruktiven Austausch mit den Gewerkschaften, wie das kürzlich unterzeichnete Grundsatzpapier zu den Gewerbegebieten zeigt. Genau wie das soeben in Südtirol verabschiedete Dokument unterstreicht auch das nationale Abkommen, welch zentrale Rolle die Industriepolitik für den Aufschwung des Landes spielt. Die Fabrik, verstanden als Ort, in dem produziert und Arbeit geschaffen wird, ist dabei wichtigster Motor für Wachstum sowie für wirtschaftliche und soziale Entwicklung“, ergänzt Giudiceandrea.

„Gemeinsames Grundziel ist es, die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen sowie den Einsatz zu belohnen. Unsere Mitgliedsbetriebe wissen, dass dies von zentraler Wichtigkeit ist: sie zahlen Gehälter, die fast 40 Prozent über dem durchschnittlichen Lohn in Südtirol liegen. Zahlreiche betriebliche Abkommen sehen zudem Zusatzleistungen in den Bereichen der Entlohnung, Arbeitszeit und Sozialleistungen für mehr als 20.000 Mitarbeiter vor“, unterstreicht Giudiceandrea.

Das Abkommen („Patto della Fabbrica“) führt wichtige Neuerungen ein. Die Kollektivvertragsverhandlungen werden weiterhin auf zwei Ebenen geführt – national und betrieblich (oder territorial) – wobei allerdings die Rolle der vertretungsstärksten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen ausgebaut wird. Ziel ist es nämlich, die Anzahl der Kollektivverträge zu reduzieren, die Vorschriften zu vereinfachen und das Entstehen von sog. parallelen Verträgen, die vielfach eine Schlechterstellung für die Arbeitnehmer bedeuten, zu vermeiden. Um die betriebliche Produktivität zu erhöhen, definieren die Kollektivverträge das Mindestgehalt, das durch weitere Lohnelemente erhöht wird, insbesondere im Bereich der Sozialleistungen („Welfare“). Diese beiden Elemente ergeben dann gemeinsam den Gesamtlohn. Das Abkommen sieht auch vor, dass mehr Mittel für Weiterbildung und Kompetenzen, Arbeitssicherheit und Einstieg der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt vorgesehen werden.

Von: luk