Neue Verpflichtungen für Wirtschaftsprüfer

Geldwäsche: Von der Kundenüberprüfung bis zur Selbsteinschätzung der Risiken

Montag, 15. April 2019 | 11:37 Uhr

Bozen – Selbsteinschätzung der Risiken, angemessene Überprüfung der Kunden, korrekte Speicherung von Daten und Informationen – das sind drei technische Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, mit denen sich zurzeit die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater befassen müssen. In der Tat hat die neue Anti-Geldwäche-Gesetzgebung die Verpflichtungen der Berufsgruppe verschärft. “Unser Urteil über das Gesetz bleibt negativ, da es sich wegen seiner zahlreichen und teilweise überflüssigen Formalitäten allzu benachteiligend auswirkt”, erklärt Claudio Zago, Präsident der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen. “Natürlich sind wir für ein Anti-Geldwäsche-Gesetz, doch wird von vielen Seiten eine Vereinfachung des bürokratischen Aufwandes gefordert. Wie immer werden sich die Kammermitglieder auf den neuen Gesetzeserlass vorbereiten. Aus diesem Grund bieten wir anlässlich unserer Hauptversammlung eine Weiterbildungsmöglichkeit an.”

Die Veranstaltung findet am Dienstag, 16. April, von 14.00 bis 18.00 Uhr im Seminarraum 1 des NOI Techpark statt. Thema des Weiterbildungsangebotes ist “Steuerberater und Anti-Geldwäsche. Technische Vorschriften und Hinweise für eine angemessene Überprüfung und Datenspeicherung”. Der Kurs wird in Zusammenarbeit mit Veda, einem Mailänder Weiterbildungsunternehmen, angeboten. Die Teilnahme an der Veranstaltung gilt für die Vergabe von Fortbildungsgutschriften (Odcec 4 FPC – Abschlussprüfer 1 Fortbildungspunkt). Anschließend findet um 18.00 Uhr im Seminarraum die ordentliche Generalversammlung der Bozner Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater statt, wobei die Bilanzgenehmigung für das Jahr 2018 ansteht.

Die technischen Vorschriften

Mit den technischen Vorschriften werden die gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt, die sich auf die Verpflichtung beziehen, das Risiko der Geldwäsche einerseits bei Kunden und freiberuflichen Dienstleistungen (bereits seit 2007 in Kraft), andererseits für die von den einschlägigen Bestimmungen Betroffenen zu bewerten, und zwar gemäß den methodologischen Vorgaben der Europäischen Kommission. Was die angemessene – vereinfachte oder verstärkte – Überprüfung von Kunden anbelangt, gilt ein besonderes Augenmerk den beruflichen Sozietäten und den Gesellschaften von Freiberuflern, bei denen mit den erforderlichen Maßnahmen die entsprechenden Verpflichtungen auch zentral erfüllt werden können. Schließlich wird die Speicherung von Dokumenten, Daten und Informationen sowohl im Papierformat als auch digital geregelt.

Von: mk

Bezirk: Bozen