Von: luk
Bozen – Für die Finanzierung der Kindergärten und der Schulausspeisung sowie der Bildungsausschüsse erhalten Südtirols Gemeinden vom Land 9,5 Millionen Euro.
Die Gemeindenfinanzierung, wie sie der technische Landeshaushalt für 2019 vorsah, wird ergänzt. Die Landesregierung hat heute eine Zusatzvereinbarung genehmigt, mit der Südtirols 116 Gemeinden Landesgeld für die Führung der Kindergärten, für den Betrieb der Schulausspeisungen sowie für die Finanzierung der Bildungsausschüsse erhalten.
Insgesamt stellt das Land dafür 9,5 Millionen Euro bereit. Mit dieser Maßnahme wird das Landesgesetz Nr. 18 aus dem Jahr 2017 umgesetzt, mit dem im Zuge der Neuordnung der örtlichen Körperschaften den Gemeinden Befugnisse in den Bereichen Kindergarten, Schulausspeisung, Bildungsausschüsse und Tourismus übertragen wurden. Die nun bereit gestellten Mittel sollen den zusätzlichen Finanzierungsbedarf ausgleichen. Die Maßnahme hat auch eine Vereinfachung der Verfahren und der Finanzierungsabläufe zwischen Land und Gemeinden zur Folge.
Für den Bereich Kindergarten sind 2,86 Millionen Euro bestimmt. Bei der Aufteilung der Mittel unter den einzelnen Gemeinden wurden je zur Hälfte die Anzahl der betreuten Kinder und die Anzahl der bestehenden Kindergartensektionen berücksichtigt. So erhält die Hauptstadtgemeinde Bozen beispielsweise 489.000 Euro, während die Gemeinde Proveis das Schlusslicht bildet.
Mit 6,2 Millionen Euro ist der Löwenanteil der bereitgestellten Mittel für die Finanzierung der Schulausspeisung in den verschiedenen Gemeinden bestimmt, allen voran Bozen mit 1,54 Millionen Euro gefolgt von Meran mit 601.000 Euro. Ab kommendem Jahr wird das Land seinen Anteil an der Finanzierung der Schulmensen auf der Grundlage neuer Richtlinien bemessen. Auch dies ist in der heute von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmanns und Gemeindenlandesrates Arno Kompatscher genehmigten Zusatzvereinbarung festgehalten.
Zur Finanzierung der Bildungsausschüsse im Jahr 2019 stellt das Land 455.000 Euro bereit. Dabei haben die Gemeinden Brixen, Lana, Sarntal und Sterzing mit Beträgen im fünfstelligen Bereich die Nase vorn.
Mit dem heutigen Beschluss wurde der Landeshauptmann auch ermächtigt, diese Zusatzvereinbarung für die Gemeindenfinanzierung 2019 zu unterzeichnen. Somit kann die zuständige Landesabteilung öffentliche Körperschaften die Beträge firstgereicht bis Ende Mai (Kindergarten) beziehungsweise Mitte April (Schulausspeisung) überweisen.
Mit der nun unterschriftsreifen Zusatzvereinbarung werden zudem die Finanzierung der örtlichen Tourismusorganisationen durch die Gemeinden geregelt und Mindestbeträge und Berechnungsmodus definiert. Festgelegt werden zudem Sanktionen für Gemeinden, die den Vorgaben nicht entsprechen.