Von: luk
Bozen – Das am heutigen Mittwoch von der römischen Abgeordnetenkammer verabschiedete Gesetz zur Neuordnung der Gesundheitsberufe enthält Bestimmungen zur Anwendung und Förderung der Gendermedizin. „Damit trägt der Gesetzgeber den Forschungsergebnissen Rechnung, erkennt den Einfluss des Geschlechts auf die Gesundheit an und fördert die geschlechtsspezifische Prävention, Diagnose und Behandlung von Krankheiten“, unterstreicht die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard.
Männer und Frauen erkranken anders und gesunden unterschiedlich. „Was Forschung und Fachleute bereits wissen und in Südtirol bereits seit mehreren Jahren ein Thema ist, wird nun auch vom italienischen Gesetzgeber anerkannt“, zeigt sich die SVP-Kammerabgeordnete und Landesfrauenreferentin Renate Gebhard über den entsprechenden Passus im Gesetz zur Neuordnung der Gesundheitsberufe erfreut.
“Damit wird festgelegt, dass das Gesundheitsministerium innerhalb von zwölf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes einen Maßnahmenplan erarbeitet, mit dem die Anwendung der Gendermedizin sowie die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsbereich vorangetrieben werden soll. Zudem wird die Förderung und Unterstützung der Gendermedizin im Gesundheitspakt zwischen dem Gesundheitsministerium und den Regionen festgeschrieben. Investieren soll der Staat dabei zukünftig vor allem in die Forschung und in die Ausbildung, damit die Sanitätsbetriebe zunehmend auf die geschlechtsspezifischen Unterschiede ihrer Patientinnen und Patienten eingehen. Daher wird es für die Gendermedizin, die insbesondere bei der Untersuchung von Herzerkrankungen von Frauen eine Bedeutung erhielt, einen gesamtstaatlichen Ausbildungsplan geben. Die Gesundheitsministerin wird den beiden Kammern des Parlaments jährlich über getroffene Maßnahmen Bericht erstatten. Das Gesetz muss nach der heutigen Verabschiedung in der Abgeordnetenkammer noch vom Senat genehmigt werden”, so Gebhard.