Öffentliche Auswahlverfahren für Standplatzkonzessionen im Mittelpunkt

Generalversammlung der Wanderhändler im hds

Freitag, 18. November 2016 | 14:05 Uhr
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Bozen – „Erster Ansprechpartner für die Wanderhändler in Südtirol, aber auch für viele lokale Körperschaften und Institutionen, wie Land, Gemeinden und Kontrollorgane zu sein: Dieses Ziel möchten wir auch in Zukunft weiterhin verfolgen“, betonte der Vizepräsident der Wanderhändler im hds, Davide Vallese, bei der kürzlich abgehaltenen Vollversammlung der Berufsgruppe am hds-Sitz in Bozen.

Vor allem die EU-Richtlinie Bolkestein stand im Mittelpunkt der Verbandstätigkeit der letzten Monate. „Hier geht es darum, die Handelstreibenden auf öffentlichen Flächen frühzeitig auf die Auswirkungen im Sektor vorzubereiten, wenn es darum geht, ab 2017 die Standplatzkonzessionen in allen italienischen Regionen inklusive der Provinz Trient mit dem Instrument des öffentlichen Ausschreibungsverfahren zu erneuern“, erklärte Vallese. Für Südtirol gilt diese Regelung nach heutigem Stand der Dinge erst ab 2021.

Ein Wehrmutstropfen im Rückblick der Berufsgruppe ist die noch ausstehende Verabschiedung der Handelsordnung, in der wichtige Aspekte im Bereich der Märkte geregelt werden und auf die die Berufsgruppe seit geraumer Zeit wartet. Der Vizepräsident dankte abschließend den sieben Vorstandsmitgliedern für ihren Einsatz, allen voran dem Präsident Andreas Jobstreibizer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend sein konnte.

An der Vollversammlung teilgenommen hat auch der Präsident des gesamtstaatlichen Verbandes der Wanderhändler (Fiva), Giacomo Errico, der in seiner Ansprache ebenfalls auf die Neuerungen bei den Standplatzkonzessionen hinwies. Durch die Umsetzung 2010 der „Bolkestein”-Richtlinie in Italien bestand die Gefahr, dass der Sektor des Handels auf öffentlichen Flächen verschwinden würde, so Errico. Denn es war vorgesehen, dass ganze Marktplätze ab kommenden Jahr von den örtlichen Körperschaften versteigert hätten werden sollen und somit die Rechte der bestehenden Standplatzkonzessionäre mit einem Schlag gelöscht werden.

Diese Gefahr konnte noch abgewendet werden, so der Präsident Errico. Anstatt der Versteigerung werden die Standplätze mittels öffentlichem Auswahlverfahren zugewiesen und zwar unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien, allen voran die bisherige Standplatzkonzession und die Eintragung im Handelsregister. „Somit garantieren wir mehr Sicherheit für die Handelstreibenden“, betonte Errico. Die Konzession dauert von einem Minimum von neun bis zu einem Maximum von zwölf Jahren.

Die Wanderhändler im hds begrüßen diese Lösung des öffentlichen Auswahlverfahrens mit den entsprechenden Kriterien. „Nun gilt es diese Regelung gesetzlich in der Handelsordnung zu verankern“, so Vizepräsident Vallese abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen