Von: luk
Bozen – Leitprinzipien, Inhalt und weiteren Werdegang des Gesetzentwurfes Raum und Landschaft hat LR Theiner dem KVW vorgestellt.
Wie versprochen setzt Landesrat Richard Theiner die partizipative Arbeit am Entwurf für das neue Gesetz Raum und Landschaft an breiter Front fort. Gestern (21. September) Abend hat er den Rohentwurf des Gesetzes dem Koordinierungsausschuss des Katholischen Verbandes der Werktätigen (KVW) vorgestellt.
Dabei erläuterte Landesrat Theiner, dass es notwendig sei, die aus den 1970er-Jahren stammenden Landesgesetze für Raumordnung und Landschaftsschutz den neuesten Erfordernissen und Entwicklungen anzupassen. „Es sind zwei Seiten derselben Medaille: im einen Bereich geht es um das Nützen, im anderen um das Schützen“, begründete der Landesrat die Entscheidung, künftig beide Materien in einem einzigen Landesgesetz Raum und Landschaft zu regeln.
Theiner legte den Schwerpunkt seiner Präsentation auf die fünf Leitprinzipien, denen der Gesetzentwurf folge. So gehe es um die Schaffung von Klarheit und Rechtssicherheit sowie um den Vorrang des Gemeinwohls, es gehe um den Dialog mit den Bürgern, um einen umsichtigen Umgang mit Grund und Boden, ein neues Verständnis des Landschaftsschutzes (auch der Alltagslandschaft) und nicht zuletzt um den erstmaligen konsequenten Einbezug der Mobilität in die Planung.
Auf großes Interesse stießen gestern vor allem die Maßnahmen, mit denen man der Zersiedelung entgegen wirken will. Diese und ein Verhindern der Abwanderung aus der Peripherie gelten als Hauptanliegen, die der KVW mit dem neuen Gesetz verknüpft. Und auch der durch und durch partizipative Prozess, in dem der Gesetzentwurf erarbeitet wurde, fand gestern Anklang.
Diesen strich Theiner auch bei der Erläuterung des weiteren Werdegangs des Gesetzes Raum und Landschaft hervor. In den kommenden Wochen, so der Landesrat, gingen die Feedbacks von Verbänden und Organisationen ein, danach werde der Entwurf auf den Weg durch die Institutionen geschickt. Noch vor Sommer 2017 solle das neue Gesetz Raum und Landschaft vom Südtiroler Landtag genehmigt werden.