Besonderheit der verarbeitenden Betriebe von Landesregierung anerkannt

Gewerbezonen: Weniger Einschränkungen für die industrielle Tätigkeit

Donnerstag, 12. Dezember 2019 | 15:16 Uhr

Bozen – In einer Anpassung der Gesetzgebung zu den Gemeindeakustikplänen hat die Landesregierung in ihrer gestrigen Sitzung die Besonderheit der Industriezonen anerkannt: „Es handelt sich um einen entscheidenden Beitrag, der es den produzierenden Unternehmen erlaubt, ihre Tätigkeit bestmöglich auszuüben und weiterhin großen Mehrwert für Südtirol zu erwirtschaften. Mit dieser Maßnahme trägt die Landesregierung dem maßgelblichen Beitrag der Südtiroler Industrie zur Entwicklung unseres Landes Rechnung“, ist der Präsident des Unternehmerverbandes, Federico Giudiceandrea, zufrieden.

Mit der Ergänzung der Tabelle 1 des Anhanges A des Landesgesetzes 20/2012 “Bestimmungen zur Lärmbelästigung”, werden die Voraussetzungen geschaffen, damit Gewerbegebiete, die eine vorwiegende industrielle Tätigkeit aufweisen, in die akustische Klasse V eingestuft werden können. „Diese Klassifizierung sieht maximal zulässige Werte vor, die die Bevölkerung schützen, aber zugleich auch eine Produktionstätigkeit ohne unnütze Einschränkungen und Auflagen ermöglichen“, erklärt Giudiceandrea.

Die Anpassung der Regelung an jene in anderen italienischen Regionen oder deutschen und österreichischen Bundesländern wurde von den Unternehmen sehnlichst erwartet. „Wir bedanken uns insbesondere beim Wirtschafts-Landesrat Philipp Achammer, der sofort die Wichtigkeit dieses Anliegens erkannt hat. Der Dialog war sehr positiv und gemeinsam ist es uns gelungen, ungleiche Behandlungen zu vermeiden, die sich negativ auf den Produktionsstandort Südtirol auswirken könnten“, so Giudiceandrea.

Das Landesgesetz ist Grundlage für die Festlegung der jeweiligen Gemeindeakustikpläne. „Wir haben immer darauf hingewiesen, dass diese Pläne nicht einfach nur technische Dokumente sind, sondern Pläne für die strategische Ausrichtung. Um die zukünftige Entwicklung und die verarbeitende Tätigkeit langfristig zu sichern, muss es in den Gewerbezonen möglich sein, effizient und wettbewerbsfähig zu arbeiten. Dies ist nun möglich und wir sind zuversichtlich, dass die Südtiroler Gemeinden diese von der Landesregierung geschaffene Möglichkeit effizient umsetzen“, so Giudiceandrea abschließend.

Von: luk

Bezirk: Bozen