Kritik vom Verband der Privatvermieter

GIS-Steuersatzerhöhung in Meran „sachlich nicht nachvollziehbar“

Mittwoch, 08. März 2023 | 11:18 Uhr

Meran – Die GIS-Steuersatzerhöhung in Meran ist aus Sicht von südtirol privat des VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols Gen. sachlich nicht nachvollziehbar. „Die Entscheidung des Meraner Stadtrates verzerrt den Wettbewerb und stellt registrierte Privatvermieter unter Generalverdacht“, so Esther Mutschlechner-Seeber, Präsidentin von südtirol privat des VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols Gen.

Südtiroler Privatvermieterinnen und -vermieter sind erfolgreiche Kleinbetriebe im Südtiroler Tourismus. Sie sind bei der Handelskammer eingetragen, haben eine Mehrwertsteuernummer wie andere Betriebe auch und zahlen ihre Steuern und Abgaben. südtirol privat des VPS als Interessensvertretung der Südtiroler Privatvermieter informiert seine Mitglieder zudem laufend zu ihren Abgabenpflichten. Die meisten Mitglieder sind Einzelbetriebe, die Südtiroler Privatvermieterinnen und -vermieter üben ihre Tätigkeit oftmals nebenberuflich aus. „Sie sind Gastgeber mit Herz und Leidenschaft und Unternehmerinnen und Unternehmer, die wesentlich zur Wertschöpfung vor Ort beitragen, auch in Meran“, betont Mutschlechner-Seeber. Dennoch seien sie massiv von der GIS-Erhöhung in Meran betroffen, weil sie mit Kurzzeitvermieterinnen und -vermietern auf eine Stufe gestellt würden, die Zweitwohnsitze vornehmlich auf internationalen Buchungsplattformen anbieten – insbesondere mit jenen Kurzzeitvermieterinnen und -vermietern, deren Abgabenzahlungsmoral von offizieller Seite offensichtlich in Zweifel gezogen wird.

„Falsche Maßnahmen für durchaus hehre Ziele“

Die Anhebung des GIS-Steuersatzes von bisher 0,3 auf bis zu maximal 2,5 Prozent stellt aus Sicht von südtirol privat eine kaum tragbare wirtschaftliche Belastung der Meraner Privatvermieterinnen und -vermieter dar, für die es keinen notwendigen Grund gebe. In den Genuss des Steuersatzes von 0,56 Prozent für jene Zeiträume, in denen eine Auslastung von 50 Prozent bei der Vermietung erreicht wird, würden zudem wohl nur die wenigsten Privatvermieterinnen und vermieter kommen, so Mutschlechner-Seeber: „Eine Auslastung von 50 Prozent erreichen selbst in der Hotellerie die wenigsten Betriebe.“ Zudem führe die lokale Meraner GIS-Anhebung zu einer deutlichen Wettbewerbsverzerrung zwischen den betroffenen Privatvermietern und jenen aus anderen, insbesondere den umliegenden Gemeinden. „Abgabenhinterziehung zu unterbinden und der Wohnungsknappheit in Meran zu begegnen, sind durchaus hehre Ziele. Die Meraner Privatvermieterinnen und -vermieter sind aber die falschen Adressaten, sie haben weder mit dem einen noch dem anderen zu tun. Dennoch sind sie von der neuen GIS-Regelung massiv betroffen und werden zudem unter Generalverdacht gestellt, keine oder zu wenig Abgaben zu zahlen“, kritisiert Mutschlechner-Seeber.

Mindestauslastung: „Grenzwert von 20 Prozent muss bleiben“

Jene, die Wohnungen und Zimmer nur kurzzeitig vermieten und dazu insbesondere die großen internationalen Buchungsplattformen nutzen, würden die durch die GIS-Steuersatzanhebung entstehenden Mehrkosten wohl auf die Tagesmietpreise aufschlagen. Bisher an Urlauber vermieteter Wohnraum werde dadurch wohl kaum für den lokalen Immobilienmarkt mobilisiert. Die Südtiroler Privatvermieterinnen und -vermieter hingegen, die Wohnungen und Zimmer als professionelles Urlaubsangebot vermieten und einen Teil ihres Lebensunterhaltes mit dieser Tätigkeit verdienen, würden Buch führen und Steuern zahlen, die Südtiroler Wirtschaft ankurbeln und den hervorragenden Ruf und die Tourismusgesinnung Südtirols als Tourismusdestination stärken. Gleichzeitig würden sie jedoch auf den Mehrkosten der GIS-Steuererhöhung sitzen bleiben, wird seitens der Genossenschaft südtirol privat des VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols betont. „Wenn man wirklich die Kurzzeitvermieterinnen und -vermieter im Auge hat und den schwarzen Schafen unter ihnen auf die Spur kommen will, warum setzt man dann bei den „gewerblichen“ Privatvermietern in Meran an?“, fragt Mutschlechner-Seeber.

Sie appelliert an die Meraner Stadtführung, ihre Regelung betreffend die GIS zu überdenken und auf jene auszurichten, die seitens der Stadt Meran wohl tatsächlich gemeint seien, hingegen die Südtiroler PrivatvermieterInnen, die hart und ehrlich arbeiten und ihre Abgaben leisten, davon auszunehmen, so wie auch die Urlaub am Bauernhof-Betriebe ausgenommen seien. Ebenso sei der Auslastungsgrad von 50 Prozent zu überdenken, da dieser eine unüberwindbare Hürde für diese kleinen Betriebe sei, so Mutschlechner-Seeber: „Das ist der vom Land Südtirol maximal gewährte Grenzwert. Bisher lagen wir bei 20 Prozent, das soll auch weiterhin so bleiben.“

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt