Von: apa
Die erste Prüfungstagsatzung im Privatkonkursverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/dann ÖVP-nahe) ist Dienstagvormittag am Bezirksgericht in Kitzbühel über die Bühne gegangen. Wie erwartet, wurden dabei von acht Gläubigern mehr als 35,6 Mio. Euro an Forderungen angemeldet. 23,1 Mio. Euro wurden letztlich vom Insolvenzverwalter anerkannt, der Rest bestritten. Grasser war – wie angekündigt – nicht zu der mehr als eineinhalbstündigen Verhandlung erschienen.
Hauptgläubigerin im Insolvenzverfahren gegen den früheren Finanzminister (2000 bis 2007) ist die Republik Österreich. Zum einen werden 12,9 Mio. Euro an Schadensersatz aus dem Buwog-Strafverfahren begehrt. Zum anderen besteht eine Steuerforderung der Finanz über 10,1 Mio. Euro. Diese Ansprüche wurden vom Innsbrucker Insolvenzverwalter Herbert Matzunski in der nicht-öffentlichen Verhandlung allesamt als berechtigt angesehen. Insgesamt 15 Forderungen waren in dem Verfahren gegen den 57-jährigen früheren Spitzenpolitiker angemeldet worden.
Bestritten wurde hingegen ein bedingter Anspruch bzw. eine bedingte Forderung über knapp 12,5 Mio. Euro gegen Grasser, die dem Vernehmen nach der ebenfalls im Buwog-Prozess verurteilte Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics gestellt hatte. Damit hält sich dieser den Weg des Regresses bei Grasser offen. Denn die idente Forderung in der Höhe war ja bereits von der Republik angemeldet worden. Das heißt: Sollte Grasser die Forderung nicht begleichen können und dann eventuell Petrikovics “zum Handkuss” kommen, könnte dieser wiederum einen Ersatzanspruch gegen Grasser stellen.
Zweite Tagsatzung mit Zahlungsplan-Entscheidung wahrscheinlich im Frühherbst
Spannend wird es vor allem bei der zweiten Prüfungstagsatzung werden, deren genauer Termin noch nicht feststeht. Denn dann soll über den Zahlungsplanantrag Grassers abgestimmt bzw. entschieden werden. Der Ex-Finanzminister hatte eine Entschuldung über eine Barquote von 3 Prozent bzw. 700.000 Euro innerhalb von zwei Wochen durch Mittel von “dritter Seite” angeboten. An diesem Angebot änderte sich am Dienstag nichts.
Er erwarte nach derzeitigem Stand, dass diese zweite, entscheidende Tagsatzung im Frühherbst am Bezirksgericht Kitzbühel stattfinden werde, jedenfalls nicht davor, erklärte Insolvenzverwalter Matzunski nach der Verhandlung gegenüber der APA. Sein Mandant werde dann jedenfalls anwesend sein, betonte indes Grassers Anwalt Thomas Payer.
Konten in Liechtenstein im Fokus
Bis dahin muss aber noch das komplette Vermögen Grasser verwertet und der Insolvenzmasse zugeführt werden. Dieses noch “offene Vermögen” dreht sich vor allem um Konten mit Guthaben in Liechtenstein, die Matzunski bis Frühherbst “knacken” will und die offenbar Grasser zugerechnet werden. Eine Auszahlung scheitert derzeit daran, dass ein gerichtliches Verfügungsverbot über diese Konten ausgesprochen wurde. Dies hänge mit einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche zusammen. Jedenfalls sollen auf den Konten mehrere hunderttausend Euro liegen.
Bisher konnte der Masseverwalter laut dem Gläubigerschutzverband KSV1870 nur rund 200.000 Euro bei Grasser einbringen. 40.000 Euro stammten aus der Auflösung einer Lebensversicherung, 25.000 Euro aus dem Verkauf einer Uhr, mehr als 150.000 Euro aus der Aufhebung der Beschlagnahme eines Bankguthabens. Seit dem Jahr 2024 war Grasser übrigens laut eigenen Angaben auf Zuwendungen seiner Frau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, angewiesen. Sein Vermögen habe er im Wesentlichen für das Buwog-Strafverfahren aufbrauchen müssen, gab der 57-Jährige im Insolvenzverfahren an.
Intensive Vermögenserörterung
Dass die Verhandlung am Dienstag mehr als eineinhalb Stunden und nicht wie erwartet lediglich maximal eine halbe Stunde dauerte, hing offenbar mit der doch etwas intensiveren Erörterung des Vermögens bzw. des Verbleibs des früheren Vermögens Grassers zusammen. Gläubigerschutzverbände wie Creditreform und der Alpenländische Kreditorenverband machten klar, dass sie es für notwendig halten, wegen der “Person des Schuldners”, seiner “hohen Ausbildung” und des “über viele Jahre bezogenen überdurchschnittlichen Einkommens” dahingehend noch eingehendere Fragen an ihn zu stellen. Bei der nächsten Verhandlung werde Grasser dann schließlich das Vermögensverzeichnis zur Unterfertigung vorgelegt werden. Ein solches hatte der Ex-Politiker mit dem Insolvenzantrag vorgelegt, war aber offenbar zumindest in einem Punkt noch unvollständig.
Zustimmung für Zahlungsplan hängt von Republik ab
Eines ist jedenfalls klar: Für die Annahme des Zahlungsplanes und die von Grasser angestrebte Entschuldung braucht es die Zustimmung des Hauptgläubigers Republik Österreich. Und hier könnte Ungemach für Grasser drohen: Denn mit der Schadenersatzforderung aus der Buwog-Causa verfügt diese über einen Anspruch, der im Falle einer Ablehnung des Zahlungsplanvorschlages folgendes bedeute: Im dann stattfindenden Abschöpfungsverfahren würde es keine Restschuldbefreiung für Grasser geben. Denn Schulden aus Straftaten sind davon ausgenommen. Heißt: Die 12,9 Mio. Euro an Forderungen hätte Grasser bis zum Eintritt der Verjährung – die Frist beträgt 30 Jahre – weiter “am Hals”. Die Restschuldbefreiung wird ihm nur erteilt, wenn der Zahlungsplan von der “Kopf- und Summenmehrheit” der Gläubiger angenommen wird.
Verhandlungen Grassers mit der Finanzprokuratur werden also notwendig sein. Ob es zur Annahme des Zahlungsplanantrags kommt, wollte übrigens am Dienstag keiner der Beteiligten einschätzen. Alles sei offen.
Leise Kritik wegen Nicht-Erscheinen
Für den früheren Finanzminister und ehemaligen Kärntner Landeshauptmannstellvertreter (1994 bis 1998) bestand keine Pflicht zur Teilnahme an der Verhandlung am Dienstag. Grasser könne “nichts beitragen”, daher liege es in der Natur der Sache, dass der Anwalt einen solchen Termin wahrnimmt, hatte Anwalt Payer im Vorfeld gegenüber der APA erklärt. Grasser ließ sich entschuldigen.
Leise Kritik am Nicht-Erscheinen gab es seitens der Gläubigerschutz-Seite. Es sei “bedauerlich”, dass Grasser nicht erschienen sei, er hätte Wesentliches zu den Vermögensfragen beitragen können, meinte der Alpenländische Kreditorenverband AKV. Die AKV-Leiterin für Wien/Niederösterreich und Burgenland, Cornelia Wesenauer, meinte etwa, dass es ihrer Erfahrung nach üblich sei, dass Schuldner in einem solchen Fall teilnehmen. KSV1870-Tirol-Leiter Klaus Schaller zeigte indes gegenüber der APA mehr Verständnis für Grasser und sprach von keinem außergewöhnlichen Verhalten.
Grasser im Hausarrest, 35 Stunden-Arbeit für Kitzbüheler Unternehmen
Grasser befindet sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Prozess zu vier Jahren Haft und einem siebenmonatigen Gefängnisaufenthalt derzeit in elektronisch überwachtem Hausarrest. Er geht einer Arbeit nach und ist mit 35 Wochenstunden bei einem Unternehmen in Kitzbühel beschäftigt – seinem Wohnort seit vielen Jahren. Er verrichtet dort “administrative und assistierende kaufmännische Tätigkeiten”, wie es am Dienstag hieß. Das Einkommen sei “eher bescheiden”, werde aber seinen “aktuellen Möglichkeiten” gerecht.




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