Eindämmung des Coronavirus

Grundbuch und Kataster: Zugang zu Büros zeitweilig eingeschränkt

Donnerstag, 12. März 2020 | 16:48 Uhr

Bozen – Der Zugang zu den Büros der Landesämter für Grundbuch und Kataster ist zeitweilig eingeschränkt. Dies wurde im Rahmen der Vorbeugungsmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Virusinfektion und in Umsetzung der Bestimmungen und Empfehlungen der Regierungsdekrete und Landesverordnungen zum Schutz der Gesundheit von Bürgern und Mitarbeitern so verfügt.

Kein Zugang für Einsichtnahme, wenige Ausnahmen

Insbesondere ist kein Zugang zu den Büros zu Zwecken der Einsichtnahme möglich. Dieser wird nur im Falle von besonderen Dringlichkeiten gewährt: Dazu gehört die Abgabe von Grundbuchsanträgen und die Vorlage der Umschreibungsanträge durch Personen, die nicht zur telematischen Vorlage berechtigt sind. Bezogen auf das Katasteramt Meran fällt auch die Einsichtnahme in die Katasterunterlagen im Zuge der noch bis zum 19. März laufenden Veröffentlichungsfrist der Neuvermessung der K.G. Meran, Los 2, darunter. Wer einen derartigen Antrag abgeben möchte, soll sich über die Fernsprechanlage des Amtes anzumelden bzw. die angegebene Telefonnummer anzurufen. Auch die Postannahme erfolgt weiterhin.

Büros nicht persönlich aufsuchen 

Die Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, die Büros der Landesämter für Grundbuch und Kataster NICHT persönlich aufzusuchen. Über das Portal myCIVIS unter dem Dienst “Grundbuch- und Katastereinsicht online” ist es jederzeit möglich, unentgeltlich Einsicht in die eigenen Grundbuch- und Katasterdaten zu nehmen, und zwar über die Bürgerkarte oder mit SPID.

Die Büros können von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.45 Uhr bis 16.15 Uhr telefonisch oder per Email kontaktiert werden (siehe Tabelle im Anhang). Nach Vereinbarung stehen diese auch für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten zu Verfügung. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion und Fieber wird jedenfalls der Zugang verweigert.

Von: luk

Bezirk: Bozen