Zuschüsse für Unternehmen

Güterverkehr auf Schiene: Brüssel befürwortet Förderung

Donnerstag, 07. Dezember 2017 | 17:49 Uhr

Bozen – Die EU-Kommission hat grünes Licht für Südtirols Förderung des Schienengüterverkehrs gegeben. “Die Verkehrsverlagerung wird erleichtert”, sagt LR Mussner.

Um künftig möglichst viel Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, hat die Landesregierung Fördermaßnahmen für den Schienengüterverkehr auf den Weg gebracht. Die EU-Kommission hat nun die Förderrichtlinien dazu genehmigt. Damit gebe es nun Rechtssicherheit darüber, dass die Südtiroler Förderkriterien mit dem Binnenmarkt in Europa vereinbar sind, sagt Mobilitätslandesrat Florian Mussner. “Wir können also weiter an der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene arbeiten”, erklärt Mussner.

Verkehr verlagern

Verkehr von der Straße auf die Schiene und auf alternative Verkehrsmittel zu verlagern ist eines der vorrangigen Ziele in der Mobilitätspolitik des Landes. Die Landesregierung sei bemüht mit den Fördermaßnahmen, die Umweltbelastung zu verringern und für sichere Straßen zu sorgen, betont Mussner.

Die neuen Richtlinien sehen Zuschüsse für den Transport von Gütern vor, die von Landesinteresse sind und im begleiteten bzw. unbegleiteten kombinierten Verkehr auf der Strecke Brenner-Salurn befördert werden. “Vorrangig wollen wir den Verkehr auf der Rollenden Landstraße (RoLa) ankurbeln und eine verlängerte RoLa vom Brenner in Richtung Trient fördern”, erläutert der Landesrat.

Zuschüsse für Unternehmen

Die Beiträge werden nach versandten Transporteinheit bemessen (Lastkraftwagen, Anhänger, Sattelanhänger, Wechselaufbau, Container usw.). Für jede, im unbegleiteten kombinierten Verkehr versandte Transporteinheit, die mit der Bahn zwischen Brenner und Salurn und umgekehrt befördert wird, soll es einen Beitrag bis zu 25 Euro pro Strecke geben. Für jede Transporteinheit im begleiteten kombinierten Verkehr (also mit Begleitung des Fahrers), die im gleichen Abschnitt transportiert wird, erhöht sich der Beitrag bis zu 19 Euro pro Strecke. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben und intermodale Transportleistungen anbieten sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Schienengüterverkehrsleistunge n in Südtirol erbringen. Die von der Landesregierung genehmigten Förderrichtlinien müssen nun noch an die Vorgaben der Europäischen Kommission angepasst werden, bevor das Land mit der Auszahlung der Beiträge beginnen kann. Eine ähnliche Förderung des Kombiverkehrs und der RoLa gibt es bereits in Tirol und eine entsprechende Förderung ist auch im Trentino geplant.

Von: luk

Bezirk: Bozen