Hinweise für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit: Schael entschuldigt sich

Dienstag, 26. Juni 2018 | 17:22 Uhr

Bozen – Aufgrund hoher Forderungen vonseiten der Versicherungsgesellschaft konnten die Verhandlungen für die Haftpflichtversicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sanitätsbetriebs gegen grobe Fahrlässigkeit nicht abgeschlossen werden. Die Direktion hat heute in einer Sitzung mit den Gewerkschaften die wichtigsten Hinweise für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diskutiert.

Im Zuge einer Besprechung mit den Gewerkschaften erklärte die Direktion heute Hintergründe und gab wichtige Hinweise für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur weiteren Vorgangsweise. Generaldirektor Thomas Schael entschuldigte sich gleich zu Beginn bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die erst letzte Woche entstandene Situation und die damit verbundene späte Information.

Historisch bedingt hat der Sanitätsbetrieb eine günstige Versicherung ohne Selbstbeteiligung und stellt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Zusatzversicherung für grobe Fahrlässigkeit zu guten Bedingungen und mit sehr guten Leistungen zur Verfügung. Anderswo ist es üblich, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen durch Konventionen ihrer wissenschaftlichen Organisationen oder Gewerkschaften versichern. Auf dem Markt gibt es zudem Standard-Polizzen der großen Versicherungsgesellschaften für Gesundheitsberufe.

Am 30. Juni 2018 läuft die derzeitige Versicherungspolizze für leichte Fahrlässigkeit aus, die der Sanitätsbetrieb mit der UNIQA Österreich Versicherungen AG abgeschlossen hat. Generaldirektor Thomas Schael erklärte: „In den Verhandlungen um die Verlängerung wurden von UNIQA vertragliche Änderungen gestellt und zwar mit 30 Prozent Aufschlag. Für vier Monate wären das 600.000 Euro. Das konnten wir nicht akzeptieren.“ Die grobe Fahrlässigkeit kann mit Inkrafttreten des Gelli-Gesetzes in Italien nur als Zusatzvertrag zur bereits bestehenden Versicherung gegen leichte Fahrlässigkeit verhandelt werden.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nun wichtig, eine Versicherung für grobe Fahrlässigkeit ab 30. Juni 2018 abzuschließen, da sie vom Sanitätsbetrieb auf alle Fälle gegen leichte Fahrlässigkeit weiterhin gedeckt sind.

Aufgrund der Situation hat die Betriebsleitung heute per Beschluss eine Übergangslösung ab 1. Juli und für die nächsten vier Monate in die Wege geleitet. Insgesamt fünf Versicherungsunternehmen wurden eingeladen, umgehend ein Angebot zu unterbreiten. Damit wird eine Weiterführung aller Dienstleistungen sichergestellt.

Von: mk

Bezirk: Bozen