Gesetzliche Regelung

Handelskammer Bozen: Gewinnspiele müssen gemeldet werden

Montag, 11. August 2025 | 09:50 Uhr

Von: mk

Bozen – Viele Südtiroler Unternehmen, Vereine und Non-Profit-Organisationen veranstalten Gewinnspiele, Prämienaktionen, Lotterien, Tombolas, Glückstöpfe und Wohltätigkeitsverlosungen. Dabei gilt es einiges zu beachten.

Alle von Unternehmen durchgeführten Gewinnspiele und Prämienaktionen müssen laut gesetzlicher Regelung mindestens 15 Tage vor deren Bekanntgabe und Bewerbung dem zuständigen Ministerium der Unternehmen und des Made in Italy auf telematischem Wege gemeldet werden. Auch die den Vereinen und Non-Profit-Organisationen organisierten „örtlichen Glückspiele“ wie z. B. Lotterien, Tombolas, Glückstöpfe und Wohltätigkeitsverlosungen, bei denen Lose verkauft werden, unterliegen der Meldepflicht, die Zuständigkeit liegt jedoch bei der jeweiligen Gemeinde.

Gewinnspiele können ausschließlich von Unternehmen veranstaltet werden. Unter Gewinnspielen versteht man Werbeveranstaltungen, in denen nur bestimmte Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Preis erhalten. Die Zuteilung der Preise hängt – je nachdem wie es die Veranstalter im eigens verfassten Reglement festlegen – von Glück, Zufall, Können, Geschicklichkeit oder Juryentscheidungen ab.

Sämtliche Gewinnspiele müssen mit Hilfe des telematischen Systems „PREMA on-line“ in digitaler Form über die Internetseite www.impresainungiorno.gov.it an das zuständige Ministerium gemeldet werden. Betroffen von der Meldepflicht sind nicht nur die klassischen Gewinnspiele mit Teilnahmekärtchen in Papier, sondern praktisch alle möglichen Spielsysteme, wie etwa Online-Gewinnspiele (zum Beispiel über Facebook, Instagram), Geschicklichkeitswettbewerbe, Ratespiele, Rubbellose und dergleichen. Bei verspäteter oder unterlassener Meldung verhängt das für die Kontrolle des regulären Ablaufs von Prämienveranstaltungen zuständige Ministerium Verwaltungsstrafen von 2.065,83 Euro bis 10.329,14 Euro. Die Aufsicht bei der Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner eines Gewinnspiels kann durch Notare oder einen Verantwortlichen für den Schutz des Endverbrauchers der Handelskammer erfolgen und dient dem Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

„Die Handelskammer Bozen informiert Südtiroler Unternehmen über die Meldung der Prämienveranstaltungen, insbesondere zu Gewinnspielen; zusätzlich sind auf der Webseite www.handelskammer.bz.it genaue Hinweise zu finden“, informiert Karin Pichler von der Handelskammer Bozen.

Weitere Infos unter www.handelskammer.bz.it.

Bezirk: Bozen

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