Änderungen der Landesregierung

Handwerksordnung: Neuerungen für Eisdielen und Kaminkehrer

Donnerstag, 28. Juli 2016 | 11:17 Uhr

Bozen – Qualitätsstandards Speiseeis und neue Tarife der Kaminkehrer – dies die Änderungen in der Handwerksordnung, die die Landesregierung beschlossen hat.

Eisdielen, die entsprechend der Handwerksordnung Speiseeis in handwerklicher Qualität herstellen, müssen sehr präzise und strenge Auflagen verfolgen. Diese ließen aber in der Vergangenheit bei Kontrollen Raum für Interpretationen zu. Das Land Südtirol hat diese Ungenauigkeiten nunmehr behoben, ohne aber die Auflagen noch weiter zu bürokratisieren. Die entsprechenden Änderungen in der Durchführungsverordnung zur Handwerksordnung sind am 26. Juli von der Landesregierung genehmigt worden.

Um die Handwerksordnung diesbezüglich zu verbessern hatte sich eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Speiseeishersteller in den Wirtschaftsverbänden lvh und hds, der Verbraucherzentrale, den Kontrollorganen und der Landesverwaltung einige Male getroffen. Gegenstand der Arbeiten war beispielsweise die Auflage, dass ausschließlich natürliche Aromen und natürlicher Zucker verarbeitet werden darf.. Vereinbart wurde auf Anregung der Verbraucherzentrale auch ein Ausschluss von gentechnisch modifizierten Zutaten. Weil auf den Etiketten dieser Zutaten aber kaum diese Spezifizierung angeführt wird und die Auflage deshalb weder von der Eisdiele noch von den Kontrollorganen nachprüfbar wäre, wurde vereinbart, dass eine Eisdiele den Umkehrschluss anwenden muss: Falls eine Zutat die Aufschrift „gentechnisch modifiziert“ trägt, dann darf sie nicht im handwerklich zubereiteten Speiseeis der Eisdielen verarbeitet werden.

„Die Auflagen, die Eisdielen in Südtirol aber auch im übrigen Italien im europäischen Vergleich erfüllen müssen, sind so hoch, dass man es nicht zu weit treiben darf. Im Wesentlichen besteht die Grundmischung einer solchen Eiscrème aus Milch und Eiern – hinzu kommen die unterschiedlichen Früchte“, erklärt der Direktor des Landesamtes für Handwerk und Gewerbegebiete, Erwin Pardeller. „Zu beachten ist, dass Speiseeishersteller, die sich nicht als Eisdiele oder ‚Gelateria’ bezeichnen, diese Auflagen nicht erfüllen müssen. Eisdiele ist nämlich eine in der Handwerksordnung des Landes geschützte Bezeichnung und verpflichtet diejenigen, die sie verwenden, zur Einhaltung  von strengen Qualitätsstandards. Dem Konsument obliegt es dann, diese strengere Auflage an die Qualität des Eis zu honorieren oder nicht“, rät Pardeller.

Kaminkehrertarife erhöht

Jeder Immobilienbesitzer muss jährlich einem Kaminkehrer den Zugang zu seiner Heizanlage und zum Kamin ermöglichen, damit dieser die Abgase misst und den Kamin wartet. Dafür darf der Kaminkehrer einen Preis verrechnen, der vom Land Südtirol geregelt ist. Alle drei Jahre werden diese Tarife an die Teuerungsrate angepasst – jetzt ist es wieder soweit. Im kommenden Herbst erfahren die Tarife eine Erhöhung von 2,1 Prozent, was laut Astat der Teuerungsrate der Verbraucherpreise für Arbeiter- und Angestelltenfamilien in den letzten drei Jahren entspricht. „Auch eine Überarbeitung und Vereinfachung des Tarifsystems ist für diesen Herbst geplant; derzeit laufen diesbezügliche Gespräche mit dem Berufsverband und der Verbraucherzentrale“, sagt Pardeller.

Von: mk

Bezirk: Bozen