Nach dem Staat verzichtet auch die Landesregierung auf die Weiterführung des Verfahrens

hds: Einzelhandel in Gewerbegebieten

Donnerstag, 30. August 2018 | 11:25 Uhr

Bozen – Bekanntlich hat vor einigen Wochen die römische Regierung ihren Rekurs vor dem Verfassungsgericht gegen die Südtiroler Bestimmungen zur Einschränkung des Einzelhandels in Gewerbegebieten zurückgezogen. Nun hat auch die Südtiroler Landesregierung in ihrer letzten Sitzung offiziell und formell beschlossen, als Gegenpartei auf eine Weiterführung des Gerichtsverfahrens vor dem Höchstgericht in Rom zu verzichten. Darüber ist bei einem kürzlich stattgefundenen Treffen zwischen der Führung des hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol und Landeshauptmann Arno Kompatscher gesprochen worden. Auf der Agenda der Aussprache standen verschiedene Handelsthemen.

„Dieser formelle Akt hat nun entscheidende Auswirkungen auf sämtliche laufende Gerichtsverfahren in Südtirol zu diesem Thema, so wie auf den aktuellen Fall eines Drogeriemarktes, der vor kurzem im Gewerbegebiet von Bruneck eröffnet hat“, so der hds.

„Das ist für den Handel in Südtirol ein richtungsweisender Moment, der definitiv das Kapitel rund um die Ausübung von Einzelhandel in Gewerbegebieten schließt“, zeigt sich hds-Präsident Philipp Moser erfreut. „Endlich haben wir mit diesem weiteren Akt gesetzliche Klarheit zur Regelung des Einzelhandels in den Gewerbegebieten erlangt. Zur Einschränkung des Einzelhandels auf sperrige Güter in den Gewerbegebieten bestehen keine gesetzlichen Unsicherheiten mehr“, betont Moser, der dem Landeshauptmann für seinen Einsatz dankt.

Zum widerrechtlich in einem Gewerbegebiet eröffneten Drogeriemarkt im Pustertaler Hauptort erinnert der hds daran, dass das Bozner Verwaltungsgericht die Schließungsverfügung der Gemeinde Bruneck bis 11. September ausgesetzt hat. Der Einzelhandelsbetrieb gründet die eigene Erklärung des Tätigkeitsbeginns auf eine frühere Erklärung für den gleichen Standort aus dem Jahr 2016, die aber ebenfalls damals eine Schließungsverfügung von Seiten der Gemeinde Bruneck zur Folge hatte, da nicht für das Gewerbegebiet zugelassene Produkte verkauft wurden. Somit fehlt dem Drogeriemarkt jegliche Grundlage für die Weiterführung des Einzelhandels an diesem Standort.

„Mit Ende der Frist wird sich das Verwaltungsgericht wieder mit dem Fall befassen. Wir sind zuversichtlich und gehen davon aus, dass dieser nun aufgrund der eindeutigen Situation so entschieden wird und dass die Gemeinde Bruneck die Schließung definitiv verordnen und durchführen kann“, erklärt Moser.

Eines möchte der hds-Präsident abschließend noch loswerden und klarstellen: „Wir begrüßen neue Handelsansiedlungen in Südtirol ob klein, mittel oder groß, wenn diese in Ortskernen und Wohngebieten erfolgen und somit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen kleinen und mittleren fach- und familiengeführten Geschäften sowie Großverteilern garantiert wird. Es muss aber Rechtssicherheit gewährleistet werden, mit klaren Normen und Gesetzen, die für alle Akteure aller Größenordnungen gleich gelten müssen, konsequent umgesetzt und kontrolliert werden.“

Von: bba

Bezirk: Bozen