Moser: „Mehrere Faktoren sind jetzt zu berücksichtigen“

hds über „Twenty“-Urteil nicht überrascht

Freitag, 14. Oktober 2022 | 15:36 Uhr

Bozen – Der Wirtschaftsverband hds nimmt Stellung zum aktuellen Fall des Einkaufszentrums „Twenty“ im Gewerbegebiet Bozen Süd.

„Raumordnung und Handelsordnung regeln die Einzelhandelstätigkeit in Südtirol und bestimmen, wo Einzelhandel erlaubt ist und wo nicht. Das zum einen“, erklärt hds-Präsident Philip Moser. Einzelhandel darf grundsätzlich – mit genau festgelegten Ausnahmen – in Wohngebieten stattfinden und nicht außerhalb. „Der Grund dafür liegt auf der Hand: Handel außerhalb der Orte schwächt die wirtschaftliche Tätigkeit in den Ortszentren und somit die Lebendigkeit sowie die Attraktivität derselben.“

Das jetzige Urteil vom Staatsrat überrascht den hds nicht. Es ergebe sich damit keine neue Situation, denn bereits 2019 hat das Verwaltungsgericht die Schließung aufgrund der Erweiterung verfügt.

Präsident Moser kreidet in diesem Zusammenhang aber auch die Rechtssicherheit an. „Unternehmer müssen sich darauf auch verlassen können, dass Genehmigungen und Lizenzen auch effektiv ihre Gültigkeit haben“, so Moser. Zudem seien fast zehn Jahre für eine definitive Urteilsfindung einfach nicht tragbar für einen Rechtsstaat.

Bedenklich sieht Moser auch die Tatsache, dass durch dieses Urteil am Ende auch der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird. „Egal, wie es ausgeht, werden Schadensersatzforderungen an Gemeinde und Land von der einen oder anderen Seite kommen“, betont der Präsident.

Die Befürchtung liegt jetzt nahe, dass die Politik jetzt als möglichen Ausweg den Klägern Zugeständnisse macht mit neuen Handelsflächen im Gewerbegebiet. „Das hätte wiederum langfristig negative Auswirkungen auf die gesamte Handelslandschaft in Südtirol auf Kosten der Attraktivität unserer lebendigen Orte“, unterstreicht der Präsident des Wirtschaftsverbandes hds.

Allein die Anzahl der Leerstände in Bozen sei eindrucksvoll und besorgniserregend: So hat die Erhebung der Geoanalyse (Stand Frühjahr 2021) 189 gewerbliche Leerstände in Parterrelagen ergeben, die für die Bereiche Handel, Gastronomie und Dienstleistungen nutzbar sind – die meisten davon (91) im Stadtviertel Europa – Neustift – Kaiserau, gefolgt vom Stadtviertel Altstadtzentrum (56). Das sind insgesamt 13.531 Quadratmeter. „Die Zahlen untermauern, dass weitere, neu erschlossene Handelsflächen vollkommen obsolet sind“, so der hds.

Von: mk

Bezirk: Bozen