Von: mk
Bozen – Mit dem Ministerialdekret DPCM vom 17. Mai 2020 hat Italien die Phase zwei auch für Handel und Gastronomie eingeleitet. Der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol erinnert daran, dass aktuell nach wie vor das Südtiroler Landesgesetz vom 8. Mai mit all seinen Sicherheitsvorkehrungen seine Gültigkeit hat und angewandt wird, und nicht die Bestimmungen des Staates.
„So wie es sich jetzt herausstellt, sind die staatlichen Regelungen weniger streng als die Südtiroler Maßnahmen: So plädieren wir für die sofortige Anpassung. Ziel soll es sein, die Kosten für die Betriebe so gering wie möglich zu halten und trotzdem alle gesundheitlichen Vorkehrungen zu garantieren“, betont hds-Präsident Philipp Moser. Das könne mit einer Verordnung des Landeshauptmanns, die sofort in Kraft tritt, gelöst werden.
So sehen die staatlichen Regelungen folgende Vereinfachungen vor: In der Gastronomie gilt der Abstand von einem Meter (nicht zwei Meter), und das Servicepersonal muss keine FFP2-Masken tragen. Im Handel hingegen braucht es im Kassenbereich keine Schutzvorrichtungen: Hier gelten Masken oder Visiere als Schutzeinrichtung.
Präsident Moser sendet in diesem Zusammenhang noch eine Botschaft in Richtung Gewerkschaften: „Diese hatten in den letzten Tagen und Wochen immer wieder den Alleingang Südtirols kritisiert und dagegen Stimmung gemacht, u.a., weil dieser zu risikoreich sei oder wegen Sicherheitsbedenken. Nun stellt sich nach einer ersten Analyse heraus, dass Südtirol genauer und penibler die Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat als der Staat. All diese Sorgen und Bedenken waren fehl am Platz.“