Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat heute beschlossen, die quantitativen Erweiterungsmöglichkeiten von Fünf-Sterne-Hotels an jene der Vier-Sterne-Superior-Hotels anzupassen. Konkret bedeutet dies, dass sich die bisherige Erweiterungsmöglichkeit reduziert, und zwar auf jene der Vier-Sterne-Superior Betriebe.
In der Vergangenheit kam es zum Teil vor, dass die Fünf-Sterne-Einstufung angestrebt wurde, mit dem vorrangigen Ziel, mehr Fläche verbauen zu können und weniger mit dem Anspruch, das Niveau, zum Beispiel in puncto Mitarbeiterqualität- und Anzahl, Service-Kultur und Önogastronomie, ebenfalls deutlich anzuheben.
Das Ziel der heute von der Landesregierung beschlossenen Maßnahme ist es somit, die Qualität der heimischen Fünf-Sterne-Hotels weiter zu stärken. Deshalb findet diese Entscheidung die Unterstützung des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV).
„Als HGV haben wir die Entwicklung hin zu mehr Qualität stets gefordert und gefördert. Daher sind wir der Meinung, dass das Qualitätsniveau im Spitzensegment noch weiter angehoben werden soll, um den internationalen Anforderungen gerecht zu werden“, schreibt HGV-Präsident Manfred Pinzger in einer Presseaussendung. „In der Fünf-Sterne-Kategorie wird weltweit eine sehr hohe Qualität in der Dienstleistung geboten. Das ist auch unser Anspruch“, so der HGV-Präsident abschließend.